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Aktuelle Version vom 20. September 2024, 14:22 Uhr
„Die „Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen“, Ausgabe 2007/Fassung 2013 (TL Asphalt-StB 07/13) enthalten Anforderungen an Asphaltmischgut, das für die Herstellung von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt verwendet wird. Sie stellen die nationale Umsetzung der für Deutschland relevanten Europäischen Normenteile der Reihe DIN EN 13108 „Asphaltmischgut - Mischgutanforderungen“
Teil 1 „Asphaltbeton“,
Teil 5 „Splittmastixasphalt“,
Teil 6 „Gussasphalt“,
Teil 7 „Offenporiger Asphalt“,
Teil 20 „Erstprüfung“
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Darüber hinaus werden zur Präzisierung der DIN EN 13108, Teil 21 „Werkseigene Produktionskontrolle“ (WPK) die Zuordnung zu den Produktgruppen sowie die Mindest-Prüfhäufigkeiten geregelt. Produkte und Ursprungswaren aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder der Türkei und Ursprungswaren aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die diesen Technischen Lieferbedingungen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.“[1]
Literaturverzeichnis
- ↑ Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (TL Asphalt-StB 07/13), Köln, 2013