Überbau (bei Brücken)

Ergänzung zum Leitfaden: 2.1.2.1 Ausgangslage

Der Überbau, der die darunter liegende Brückenöffnung überspannt, umfasst den waagerechten Bauteil der Brücke, das Haupttragwerk und die Lager. Die Brückenbahn zählt ebenfalls zum Überbau. Sie befindet sich über den Hauptträgern. Der Überbau wird oft kurz als Tragwerk (tragender Teil der Brücke) bezeichnet. Er überträgt alle Brückenlasten (Eigengewicht, Verkehrslasten, Wind und Schnee) über die Auflager auf die Pfeiler und Widerlager.[1]

  1. Wuttke, S.: Brücken-Glossar (DE-EN) (3. Teil), in: Lebende Sprachen, Heft 04/2004, S.177, 2004