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Version vom 19. September 2024, 13:14 Uhr
Im Leitfaden: 1.2.1 Rechtlich, administrative Strukturen
Deutschland plant bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden und geht damit über die EU-Vorgaben hinaus. Umgesetzt werden soll das mit dem Klimaschutzgesetz. Darin festgelegt ist eine Minderung des Treibhausgasausstoßes im Jahr 2030 um 65 % beziehungsweise im Jahr 2040 um 88 % gegenüber 1990. Gebäude sind hierbei einer der relevanten Sektoren, deren Emissionen jährlich überwacht werden. [1]
Literaturverzeichnis
- ↑ Bundesregierung (D) (18.08.2021): Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), Fundstelle: BGBI. I S. 3905, Erstveröffentlichung: 12.12.2019 (BGBI. I S. 2513), URL: https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/, Zugriff: 19.09.2024