Infrastrukturanlagen – Verkehrswege: Unterschied zwischen den Versionen

(Die Kategorien wurden geändert.)
(Die Kategorien wurden geändert.)
 
(4 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
<blockquote>'''Im Leitfaden:''' [[1.2.1 Rechtlich, administrative Strukturen]]</blockquote>Blablabla
+
<blockquote>'''Im Leitfaden:''' [[1.2.1 Rechtlich, administrative Strukturen]]</blockquote>
 +
 
 +
 
 +
Für die Infrastrukturanlagen im Bereich der Verkehrswege sind vor allem der Betrieb und die Unterhaltung, das Straßenerhaltungsmanagement, die Maßnahmenplanung, die Verkehrssicherungspflicht und die Koordinierte Erhaltungsplanung von Bedeutung. Dabei richtet sich die Stadt Münster nach einem festgelegten Kontrollrhythmus. Die Prüfung der Ingenieurbauwerke richtet sich nach der [[DIN 1076]]. Die Überprüfung von Straßen einschließlich der Ausstattung erfolgt nach eigenen Erfahrungswerten. Allerdings muss eine mindestens vierteljährliche Überprüfung aller Baustraßen, die noch nicht an den Betrieb übergeben worden sind, überprüft werden. Zusätzlich werden noch sonstige / andere Bauwerke regelmäßig überprüft.
  
 
==== Weiterführendes Wissen zu den Verkehrswegen ====
 
==== Weiterführendes Wissen zu den Verkehrswegen ====
Zeile 17: Zeile 20:
 
[[Category:Verkehrsfläche]]
 
[[Category:Verkehrsfläche]]
 
[[Category:Projekt]]
 
[[Category:Projekt]]
 +
[[Category:Fertig]]

Aktuelle Version vom 21. September 2024, 20:27 Uhr

Im Leitfaden: 1.2.1 Rechtlich, administrative Strukturen


Für die Infrastrukturanlagen im Bereich der Verkehrswege sind vor allem der Betrieb und die Unterhaltung, das Straßenerhaltungsmanagement, die Maßnahmenplanung, die Verkehrssicherungspflicht und die Koordinierte Erhaltungsplanung von Bedeutung. Dabei richtet sich die Stadt Münster nach einem festgelegten Kontrollrhythmus. Die Prüfung der Ingenieurbauwerke richtet sich nach der DIN 1076. Die Überprüfung von Straßen einschließlich der Ausstattung erfolgt nach eigenen Erfahrungswerten. Allerdings muss eine mindestens vierteljährliche Überprüfung aller Baustraßen, die noch nicht an den Betrieb übergeben worden sind, überprüft werden. Zusätzlich werden noch sonstige / andere Bauwerke regelmäßig überprüft.

Weiterführendes Wissen zu den Verkehrswegen