Begriffsbestimmungen des Brückenbaus: Unterschied zwischen den Versionen

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|+Begriffssystematik des Brückenbaus nach <ref>BMVI - Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (2021). Richtlinien für die strategische Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Ingenieurbauwerken, RPE-ING (FGSV 48801)</ref>
 
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|Regelmäßige Pflege- und Wartungsarbeiten
 
|Regelmäßige Pflege- und Wartungsarbeiten
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|Bauliche Maßnahmen geringen Umfangs wie Schadensbehebung an Geländern und Schutzeinrichtungen
 
|Bauliche Maßnahmen geringen Umfangs wie Schadensbehebung an Geländern und Schutzeinrichtungen
-> Ziel: wahren der Verkehrssicherheit und Funktion; erreichen der regulären Nutzungsdauern;
 
  
-> keine Erhöhung des Gebrauchswertes oder des Anlagevermögens
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* Ziel: wahren der Verkehrssicherheit und Funktion; erreichen der regulären Nutzungsdauern;
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|Bauliche Maßnahmen größeren Umfangs
 
|Bauliche Maßnahmen größeren Umfangs
-> Ziel: Wiederherstellung des planmäßigen Bauwerkszustands
 
  
-> keine Erhöhung des Gebrauchswerts oder des Anlagevermögens
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* Ziel: Wiederherstellung des planmäßigen Bauwerkszustands
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|Verbesserung der Tragfähigkeit durch bauliche Maßnahme; häufig in Kombination mit der Erneuerung oder Ergänzung des Bauwerks um ein oder mehrere Bauteile/Bauteilgruppen
 
|Verbesserung der Tragfähigkeit durch bauliche Maßnahme; häufig in Kombination mit der Erneuerung oder Ergänzung des Bauwerks um ein oder mehrere Bauteile/Bauteilgruppen
-> Erhöhung des Anlagevermögens
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-> Erhöhung des Gebrauchswerts und des Anlagevermögens
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|Bauliche Veränderung eines Bestandsbauwerks oder der Tragkonstruktion eines Bestandbauwerks
 
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-> Ziel: Leistungsfähigkeitserhöhung in Bezug auf die geometrischen Hauptabmessungen
 
  
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|Es existiert(e) kein Vorgängerbauwerk
 
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-> Erhöhung des Anlagevermögens
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Aktuelle Version vom 21. September 2024, 21:03 Uhr

Begriffssystematik des Brückenbaus nach [1]
Begriffe Beschreibung / Beispiele Brückenbau
Sofortmaßnahmen Unverzüglich zu ergreifende Maßnahmen
  • Ziel: wiederherstellen der Standsicherheit oder Verkehrssicherheit
Bauwerkserhaltung Unterhaltung Betriebliche Unterhaltung Regelmäßige Pflege- und Wartungsarbeiten
  • Ziel: wahren der Verkehrssicherheit und Funktion; erreichen der regulären Nutzungsdauern
  • keine Erhöhung des Anlagevermögens
Bauliche Unterhaltung Bauliche Maßnahmen geringen Umfangs wie Schadensbehebung an Geländern und Schutzeinrichtungen
  • Ziel: wahren der Verkehrssicherheit und Funktion; erreichen der regulären Nutzungsdauern;
  • keine Erhöhung des Gebrauchswertes oder des Anlagevermögens
Instandsetzung Bauliche Maßnahmen größeren Umfangs
  • Ziel: Wiederherstellung des planmäßigen Bauwerkszustands
  • keine Erhöhung des Gebrauchswerts oder des Anlagevermögens
Modernisierung Ertüchtigen Verstärkung Verbesserung der Tragfähigkeit durch bauliche Maßnahme; häufig in Kombination mit der Erneuerung oder Ergänzung des Bauwerks um ein oder mehrere Bauteile/Bauteilgruppen
  • Erhöhung des Anlagevermögens
Teilerneuerung Erneuerung einzelner oder mehrerer Bauteilgruppen (z. B. Überbau, Kappen, leistungsfähigere Schutzeinrichtungen)
  • Erhöhung des Gebrauchswerts und des Anlagevermögens
Erneuerung
Ersatzneubau Ersatz eines vorhandenen durch ein neues Bauwerk ohne Kapazitätserweiterung allerdings unter Beachtung aktueller Anforderungen (z. B. Tragfähigkeit, Verkehrssicherheit)
  • Erhöhung des Gebrauchswerts und des Anlagevermögens
Um- und Ausbau Bauliche Veränderung eines Bestandsbauwerks oder der Tragkonstruktion eines Bestandbauwerks
  • Ziel: Leistungsfähigkeitserhöhung in Bezug auf die geometrischen Hauptabmessungen
  • Erhöhung des Anlagevermögens
Neubau Es existiert(e) kein Vorgängerbauwerk
  • Erhöhung des Anlagevermögens

Literaturverzeichnis

  1. BMVI - Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (2021). Richtlinien für die strategische Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Ingenieurbauwerken, RPE-ING (FGSV 48801)