Kanalzustandsuntersuchung und –bewertung: Unterschied zwischen den Versionen

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Für die Zustandsuntersuchung der Kanäle werden Zustandsklassen von 0-4 gemäß des Merkblattes DWA M 149-3 vergeben. Die folgende Abbildung zeigt die Differenzierung innerhalb dieser Klassen (siehe untenstehende Abbildungen).<ref>Stadt Münster (2021): Arbeitsanweisung 17 „Kanalzustandsuntersuchung und –bewertung“. S. 2.</ref>[[Datei:Abbildung 6- Zustandsklassen nach dem Merkblatt DWA M 149-3 (Stadt Münster (2021)- Arbeitsanweisung 17 „Kanalzustandsuntersuchung und -bewertung“. S. 2.).png|ohne|mini|624x624px|'''Zustandsklassen nach dem Merkblatt DWA M 149-3 (Stadt Münster (2021): Arbeitsanweisung 17 „Kanalzustandsuntersuchung und -bewertung“. S. 2.)'''|alternativtext=]]
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[[Datei:Abbildung 7- Zustandsbewertung Kanalisation im Stadtgebiet Münster (Quelle- Stadt Münster).jpg|ohne|mini|373x373px|'''Zustandsbewertung Kanalisation im Stadtgebiet Münster (Stadt Münster (2021): Arbeitsanweisung 17 „Kanalzustandsuntersuchung und -bewertung“. S. 2)'''|alternativtext=]]Für die Durchführung der Kanalzustandsuntersuchung und -bewertung der Stadt Münster muss zunächst das Untersuchungsgebiet festgelegt werden. Danach erfolgt die Revieruntersuchung, die Gewährleistungsabnahmen und die Bauvorbereitungsuntersuchung. Daraus resultiert die Massenermittlung, die wiederum für die Bearbeitung der Ausschreibung relevant sind. Bei der Untersuchung der Entwässerungssysteme werden neben den Hauptkanälen auch die Anschlussleitungen überprüft. Der anschließende Datenaustausch erfolgt bei der Stadt Münster über die Plattform novaKANDIS. Die erzeugten Leitungsstammdaten und die Zustandsklassifizierungen müssen in einem regelmäßigen Turnus geprüft werden. Für die Zustandsklassen 0-2 werden entsprechende Maßnahmen abgeleitet, die die Stadt Münster in einem bestimmten Zeitrahmen abarbeitet (siehe nachstehende Abbildung).<ref>Stadt Münster (2021): Arbeitsanweisung 17 „Kanalzustandsuntersuchung und –bewertung“. S. 4-5.</ref>
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[[Datei:Abbildung 8- Die Kanalzustandsuntersuchung und -bewertung (Quelle- Stadt Münster (2021)- Arbeitsanweisung 17 „Kanalzustandsuntersuchung und –bewertung“. S. 3.).png|ohne|mini|696x696px|'''Die Kanalzustandsuntersuchung und -bewertung (Stadt Münster (2021): Arbeitsanweisung 17 „Kanalzustandsuntersuchung und –bewertung“. S. 3.)'''|alternativtext=]]
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Aktuelle Version vom 25. September 2024, 19:27 Uhr

Im Leitfaden: 1.2.1 Rechtlich, administrative Strukturen


Für die Zustandsuntersuchung der Kanäle werden Zustandsklassen von 0-4 gemäß des Merkblattes DWA M 149-3 vergeben. Die folgende Abbildung zeigt die Differenzierung innerhalb dieser Klassen (siehe untenstehende Abbildungen).[1]

Zustandsklassen nach dem Merkblatt DWA M 149-3 (Stadt Münster (2021): Arbeitsanweisung 17 „Kanalzustandsuntersuchung und -bewertung“. S. 2.)
Zustandsbewertung Kanalisation im Stadtgebiet Münster (Stadt Münster (2021): Arbeitsanweisung 17 „Kanalzustandsuntersuchung und -bewertung“. S. 2)

Für die Durchführung der Kanalzustandsuntersuchung und -bewertung der Stadt Münster muss zunächst das Untersuchungsgebiet festgelegt werden. Danach erfolgt die Revieruntersuchung, die Gewährleistungsabnahmen und die Bauvorbereitungsuntersuchung. Daraus resultiert die Massenermittlung, die wiederum für die Bearbeitung der Ausschreibung relevant sind. Bei der Untersuchung der Entwässerungssysteme werden neben den Hauptkanälen auch die Anschlussleitungen überprüft. Der anschließende Datenaustausch erfolgt bei der Stadt Münster über die Plattform novaKANDIS. Die erzeugten Leitungsstammdaten und die Zustandsklassifizierungen müssen in einem regelmäßigen Turnus geprüft werden. Für die Zustandsklassen 0-2 werden entsprechende Maßnahmen abgeleitet, die die Stadt Münster in einem bestimmten Zeitrahmen abarbeitet (siehe nachstehende Abbildung).[2]

Die Kanalzustandsuntersuchung und -bewertung (Stadt Münster (2021): Arbeitsanweisung 17 „Kanalzustandsuntersuchung und –bewertung“. S. 3.)

Literaturverzeichnis

  1. Stadt Münster (2021): Arbeitsanweisung 17 „Kanalzustandsuntersuchung und –bewertung“. S. 2.
  2. Stadt Münster (2021): Arbeitsanweisung 17 „Kanalzustandsuntersuchung und –bewertung“. S. 4-5.