Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 29. Mai 2024, 11:23 Uhr

"Die RAL gelten für Landstraßen der Kategorie LS I bis LS IV gemäß den RIN ("Richtlinien für integrierte Netzgestaltung", FGSV 121). Die RAL enthalten Grundsätze, Entwurfselemente (Querschnitte, Linienführung im Lage- und Höhenplan, Knotenpunkte) und Ausstattungsmerkmale für den Neubau sowie für den Um- und Ausbau von Landstraßen. Die RAL bilden die Grundlage für den Entwurf von sicheren und funktionsgerechten Landstraßen. Die Festlegungen verfolgen das Ziel, die Ausbildung von Landstraßen soweit wie möglich zu standardisieren. Dazu werden für Landstraßen vier Entwurfsklassen (EKL 1 bis EKL 4) definiert. Den Landstraßen einer Entwurfsklasse ist mit dem Ziel einer standardisierten Ausbildung eine Planungsgeschwindigkeit zugeordnet, die sich an der Netzfunktion orientiert. Diese bestimmt die fahrdynamisch begründeten Grenzwerte einzelner Entwurfsparameter. Die Planungsgeschwindigkeit ist nicht identisch mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung."

RekoTi-relevante Inhalte:

Durch Informationen wie Straßenkategorie und Kfz/h kann durch Kombination der RAL und der RStO auf eine Belastungsklasse geschlossen werden.

Die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen kategorisiert Straßen nach ihrer Verbindungsfunktion und weist diesen typische Entwurfssituationen zu, welche in der RStO mögliche Belastungsklassen zugeordnet sind. Jede Entwurfssituation wird charakterisiert und typische Randbedingungen und Anforderungen definiert. Des Weiteren werden übliche Straßenquerschnitte in Abhängigkeit der Frequenz der Fahrzeugnutzung vorgeschlagen.

Literaturangabe:

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Richtlinien für die Anlage von Landstraßen. RAL. Ausg. 2012. Köln: FGSV Verlag