Recycling: Unterschied zwischen den Versionen

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<ref>Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien, Artikel 3 KrWG</ref>
 
<ref>Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien, Artikel 3 KrWG</ref>
  
Recycling im Sinne des [[Kreislaufwirtschaftsgesetz-KrWG|Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)]] ist "jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden; es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, nicht aber die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind." <ref>§3 KrWG</ref>Recycling ist demnach, wenn Bauteile rückgebaut, zerkleinert und sortiert werden und das resultierende Material zur Herstellung neuer Produkte verwendet wird. Es kommt nicht auf das Bauteil und seine Fuktionen, sondern ausschließlich auf das Material an. Im Fall eines Kanalrohrs wird dieses somit ausgebaut, zerkleinert und das Material z.B. im Straßenbau verwendet.
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Recycling im Sinne des [[Kreislaufwirtschaftsgesetz|Kreislaufwirtschaftsgesetzes]] ist "jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden; es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, nicht aber die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind." <ref>§3 KrWG</ref>Recycling ist demnach, wenn Bauteile rückgebaut, zerkleinert und sortiert werden und das resultierende Material zur Herstellung neuer Produkte verwendet wird. Es kommt nicht auf das Bauteil und seine Fuktionen, sondern ausschließlich auf das Material an. Im Fall eines Kanalrohrs wird dieses somit ausgebaut, zerkleinert und das Material z.B. im Straßenbau verwendet.
 
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[[Kategorie:Projekt]]
 
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Version vom 11. September 2024, 13:54 Uhr

Gewinnung von Rohstoffen aus Abfällen, ihre Rückführung in den Wirtschaftskreislauf und die Verarbeitung zu neuen Produkten.

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Recycling im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist "jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden; es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, nicht aber die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind." [2]Recycling ist demnach, wenn Bauteile rückgebaut, zerkleinert und sortiert werden und das resultierende Material zur Herstellung neuer Produkte verwendet wird. Es kommt nicht auf das Bauteil und seine Fuktionen, sondern ausschließlich auf das Material an. Im Fall eines Kanalrohrs wird dieses somit ausgebaut, zerkleinert und das Material z.B. im Straßenbau verwendet.

  1. Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien, Artikel 3 KrWG
  2. §3 KrWG