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Für die Infrastrukturanlagen im Bereich der Verkehrswege sind vor allem der Betrieb und die Unterhaltung, das Straßenerhaltungsmanagement, die Maßnahmenplanung, die Verkehrssicherungspflicht und die Koordinierte Erhaltungsplanung von Bedeutung. Dabei richtet sich die Stadt Münster nach einem festgelegten Kontrollrhythmus. Die Prüfung der Ingenieurbauwerke richtet sich nach der [[DIN 1076]]. Die Überprüfung von Straßen einschließlich der Ausstattung erfolgt nach eigenen Erfahrungswerten. Allerdings muss eine mindestens vierteljährliche Überprüfung aller Baustraßen, die noch nicht an den Betrieb übergeben worden sind, überprüft werden. Zusätzlich werden noch sonstige / andere Bauwerke regelmäßig überprüft. | Für die Infrastrukturanlagen im Bereich der Verkehrswege sind vor allem der Betrieb und die Unterhaltung, das Straßenerhaltungsmanagement, die Maßnahmenplanung, die Verkehrssicherungspflicht und die Koordinierte Erhaltungsplanung von Bedeutung. Dabei richtet sich die Stadt Münster nach einem festgelegten Kontrollrhythmus. Die Prüfung der Ingenieurbauwerke richtet sich nach der [[DIN 1076]]. Die Überprüfung von Straßen einschließlich der Ausstattung erfolgt nach eigenen Erfahrungswerten. Allerdings muss eine mindestens vierteljährliche Überprüfung aller Baustraßen, die noch nicht an den Betrieb übergeben worden sind, überprüft werden. Zusätzlich werden noch sonstige / andere Bauwerke regelmäßig überprüft. | ||
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Aktuelle Version vom 21. September 2024, 20:27 Uhr
Im Leitfaden: 1.2.1 Rechtlich, administrative Strukturen
Für die Infrastrukturanlagen im Bereich der Verkehrswege sind vor allem der Betrieb und die Unterhaltung, das Straßenerhaltungsmanagement, die Maßnahmenplanung, die Verkehrssicherungspflicht und die Koordinierte Erhaltungsplanung von Bedeutung. Dabei richtet sich die Stadt Münster nach einem festgelegten Kontrollrhythmus. Die Prüfung der Ingenieurbauwerke richtet sich nach der DIN 1076. Die Überprüfung von Straßen einschließlich der Ausstattung erfolgt nach eigenen Erfahrungswerten. Allerdings muss eine mindestens vierteljährliche Überprüfung aller Baustraßen, die noch nicht an den Betrieb übergeben worden sind, überprüft werden. Zusätzlich werden noch sonstige / andere Bauwerke regelmäßig überprüft.