Versickerungsfähige Verkehrsflächen: Unterschied zwischen den Versionen

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Autor*innen: Hendrik Ebbers, Thomas Schönauer, Hans-Hermann Weßelborg
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Stand: August 2024
 
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Aktuelle Version vom 18. Oktober 2024, 13:33 Uhr

Ergänzung zum Leitfaden: 3.5 Beispielsammlung

Ressourceneffizienzansatz in

   Ausschreibung/Vergabe (administrativ)

   Ausführung (technisch)

Beschreibung

Die Versiegelung von Flächen sorgt insbesondere in Ballungsräumen zu erhöhten Lufttemperaturen sowie zu einer reduzierten Neubildung von Grundwasser. Zudem wird deutlich mehr Niederschlagswasser an der Oberfläche abgeleitet, sodass entsprechende Entwässerungseinrichtungen vorgehalten und bewirtschaftet werden müssen. Im Jahr 2022 wurden etwa 56 Hektar/Tag unbebauter Boden in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewidmet, wovon etwa rund 45 % versiegelt wurden.[1]


Um einer Flächenversiegelung entgegenzuwirken, können im Bereich des Straßenbaus versickerungsfähige Vekehrsflächen in Asphalt-, Beton- oder Pflasterbauweise verwendet werden. Die Grenzen bzgl. der Anwendung dieser Bauweise liegen dabei in der zu erwartenden Verkehrsbelastung sowie dem zu erwartenden Schmutz- bzw. Schadstoffeintrag.[2]


Verkehrsflächen, die einer Belastungsklasse Bk0,3 entsprechen, sowie sonstige Verkehrsflächen (Fahrzeuge < 3,5 t) sind nach dem Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen (M VV) hierfür besonders geeignet. Entsprechende Aufbauten für versickerungsfähige Asphalt-, Beton- und Pflasterdecken werden in dem Merkblatt dargestellt.[2]


Oberbaukonstruktionen mit begrünbaren Belägen werden nach der Richtlinie für Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) angegeben.[2]

Potenziale der Bauweise/des Vorgehens

   Energiebedarf

   Rohstoffverbrauch

   CO2-Emissionen

   Kosten

 Wasser

   Dauerhaftigkeit

   Geringe Verkehrsbeeinträchtigung

Einschränkungen/Hemmnisse der Bauweise/des Vorgehens

Belastungsklasse:

Bei Verkehrsflächen mit einer höheren Belastungsklasse als Bk0,3 ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Anordnung einer versickerrungsfähigen Verkehrsfläche sinnvoll bzw. technisch möglich ist. Im Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen (M VV) werden weitere Bauweisen für die Belastungsklassen Bk1,0 und Bk1,8 angegeben.[2]


Schub- und Torsionsbeanspruchung:

In Bereichen, in welchen hohe Schub- und Torsionsbeanspruchungen zu erwarten sind, sollte keine versickerungsfähige Deckschicht hergestellt werden. Es können jedoch z.B. entsprechende Maßnahmen (z. B. schräge Parkbuchten) vorgegeben werden, um Schub- bzw, Torsionsbeanspruchungen beim Ein- und Ausparken zu vermeiden bzw. zu minimieren.[2]


Wasserschutzgebiete:

Versickerungsfähige Verkehrsflächen nach dem M VV dürfen entsprechend den Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag) nicht in Wasserschutzgebieten angelegt werden.[2]


Durchwurzelung und Verschmutzung:

Durch Bepflanzung an einer verickerungsfähigen Verkehrsfläche, kann es zu Durchwurzelung und Verschmutzung des Belages kommen. Um eine Verschmutzung der Belagsoberfläche durch Laub sowie eine Durchwurzelung zu vermeiden, sollte Art und Umfang der Bepflanzung an einer versickerungsfähigen Verkehrsfläche ausreichend abgewogen werden. Um eine Durchwurzelung weitgehend zu vermeiden, kann ein Wurzelschutz nach den Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen (R SBB) vorgesehen werden. Ansonsten sind Bäume mit starker und flacher Wurzelbildung zu vermeiden.[2]


   Begrenzte sinnvolle Anwendbarkeit

   Eingeschränkte Trennbarkeit der Materialien

   Geringe Individualität

Literaturverzeichnis

  1. Umwelt Bundesamt, Bebauung und Versiegelung, URL: https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-flaeche/bodenbelastungen/bebauung-versiegelung, Letzter Abruf: 13.03.2024
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 2,6 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (2013): Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen (M VV)


Autor*innen: Hendrik Ebbers, Thomas Schönauer, Hans-Hermann Weßelborg

Stand: August 2024