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+ | *[[Zustandsbewertungen von Ingenieurbauwerken]] | ||
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Aktuelle Version vom 21. September 2024, 20:26 Uhr
Im Leitfaden: 1.2.1 Rechtlich, administrative Strukturen
Für die Infrastrukturanlagen im Konstruktivem Ingenieursbau bzw. für die Brücken sind vor allem der Betrieb und die Unterhaltung, die Überwachung sowie die Prüfung und die anschließende Zustandsbewertung von Bedeutung. Dazu bedarf es einen festgelegten Kontrollrhythmus. Die Überwachung und die Prüfung der Ingenieurbauwerke richtet sich nach der DIN 1076.