Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Destillations- und Air-Rectified-Bitumen: Unterschied zwischen den Versionen

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Für den Einbau von Walzasphalt wurde am 13. März 2020 ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 1,5 mg/m³ für Dämpfe und Aerosole aus der Heißverarbeitung von Bitumen festgelegt. Die Bekanntmachung des in der TRGS 900 (Technische Regeln für Gefahrstoffe – Arbeitsplatzgrenzwerte) eingeführten AGW erfolgte dabei im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl). Nachdem eine kurzfristige Einhaltung dieses AGW im Asphaltstraßenbau nicht umsetzbar war, wurde eine Übergangsfrist von fünf Jahren bis zum 31.12.2024 beschlossen. '''[vgl. Musanke et al., 2020]'''
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Für den Einbau von Walzasphalt wurde am 13. März 2020 ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 1,5 mg/m³ für Dämpfe und Aerosole aus der Heißverarbeitung von Bitumen festgelegt. Die Bekanntmachung des in der [[Technische Regeln für Gefahrstoffe: Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)|TRGS 900]] (Technische Regeln für Gefahrstoffe – Arbeitsplatzgrenzwerte) eingeführten AGW erfolgte dabei im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl). Da eine kurzfristige Einhaltung dieses AGW im Asphaltstraßenbau nicht umsetzbar war, wurde eine Übergangsfrist von fünf Jahren bis zum 31.12.2024 beschlossen.<ref>Musanke, U.; Nies, E., Welge, P. (2020): Der neue Arbeitsplatzgrenzwert für Bitumen – Schritte zur Umsetzung, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (Hrsg.), URL: https://forum.dguv.de/ausgabe/4-2020/artikel/der-neue-arbeitsplatzgrenzwert-fuer-bitumen-schritte-zur-umsetzung, Zugriff: 23.07.2024</ref>
  
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Die in dieser Übergangsfrist umgesetzten Maßnahmen, wie z. B. der Einsatz von Temperaturabgesenktem Asphalt (TA-Asphalt) sowie der Einsatz von Absaugtechnik an der Bohle der Asphaltfertiger, bewirkten eine deutliche Reduzierung der Ergebnisse aus den Arbeitsplatzmessungen.<ref name=":1">Bundervereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) (2024): Leitfaden Expositionsmessungen 2024, Neue Messreiehe im Walzasphalteinbau zur Evaluierung der Wirksamkeit weiterer Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen, 21.06.2024, URL: https://www.bvmb.de/fachbereiche/strassen-tief-ingenieurbau/informationen-ak-strassebruecke, 21. Juni 2024, Zugriff 23.07.2024</ref> <ref name=":2">Baugewerbe-Verband Niedersachsen (2024): Dämpfe und Aerosole – Leitfaden zu weiteren Expositionsmessungen erarbeitet, 01.07.2024, URL: https://bvn.de/Fachgruppen/Strassen_Tiefbau_Gleisoberbau_Rohrleitungsbau/Mitteilungen/2024/07-01.php, Zugriff: 23.07.2024</ref>
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Um den AGW zielsicher einhalten zu können, sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich. Daher wurde von der Bauwirtschaft eine Verlängerung der Übergangsfrist um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2026 beantragt. In der Sitzung des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) vom 15.05.2024 wurde dem Antrag einstimmig von allen Beteiligten stattgegeben.<ref name=":1" /> <ref name=":2" />
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==== '''Literaturverzeichnis''' ====
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'''[BAuA (Hrsg.), 2024]'''
 
  
Die in dieser Übergangsfrist umgesetzten Maßnahmen, wie z. B. der Einsatz von Temperaturabgesenktem Asphalt (TA-Asphalt) sowie der Einsatz von Absaugtechnik an der Bohle der Asphaltfertiger, bewirkten eine deutliche Reduzierung der Ergebnisse aus den Arbeitsplatzmessungen. '''[vgl. BVMB, 2024] [vgl. Baugewerbe-Verband Niedersachsen, 2024]'''
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Autor*innen: Hans-Hermann Weßelborg, Thomas Schönauer
  
Dennoch kann der AGW bisher nicht zielsicher eingehalten werden. Aus den bis dahin gewonnenen Erfahrungen ließen sich jedoch weitere Maßnahmen ableiten, welche u. a. eine Reduzierung der Beeinflussung durch Fremdstoffe sowie die Optimierung der bis dahin eingesetzten Absaugeinrichtungen fokussieren. Diese Maßnahmen konnten bisher nicht validiert werden, weshalb Seitens der Bauwirtschaft eine Verlängerung der Übergangsfrist um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2026 beantragt wurde. In der Sitzung des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) vom 15.05.2024 wurde dem Antrag einstimmig von allen Beteiligten stattgegeben. '''[vgl. BVMB, 2024] [vgl. Baugewerbe-Verband Niedersachsen, 2024]'''
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Stand: September 2024
Die neue Übergangsfrist wurde entsprechend in der TRGS 900 mit der Fassung vom 17.06.2024 geändert. '''[BAuA (Hrsg.), 2024]'''
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Aktuelle Version vom 28. Oktober 2024, 14:46 Uhr

Für den Einbau von Walzasphalt wurde am 13. März 2020 ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 1,5 mg/m³ für Dämpfe und Aerosole aus der Heißverarbeitung von Bitumen festgelegt. Die Bekanntmachung des in der TRGS 900 (Technische Regeln für Gefahrstoffe – Arbeitsplatzgrenzwerte) eingeführten AGW erfolgte dabei im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl). Da eine kurzfristige Einhaltung dieses AGW im Asphaltstraßenbau nicht umsetzbar war, wurde eine Übergangsfrist von fünf Jahren bis zum 31.12.2024 beschlossen.[1]

Die in dieser Übergangsfrist umgesetzten Maßnahmen, wie z. B. der Einsatz von Temperaturabgesenktem Asphalt (TA-Asphalt) sowie der Einsatz von Absaugtechnik an der Bohle der Asphaltfertiger, bewirkten eine deutliche Reduzierung der Ergebnisse aus den Arbeitsplatzmessungen.[2] [3]


Um den AGW zielsicher einhalten zu können, sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich. Daher wurde von der Bauwirtschaft eine Verlängerung der Übergangsfrist um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2026 beantragt. In der Sitzung des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) vom 15.05.2024 wurde dem Antrag einstimmig von allen Beteiligten stattgegeben.[2] [3]

Die neue Übergangsfrist wurde entsprechend in der TRGS 900 mit der Fassung vom 17.06.2024 geändert.[4]


Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Destillations- und Air-Rectified-Bitumen

1,5 mg/m³

ausgesetzt für Walzasphalt bis 31. Dezember 2026
Bezogen auf den Bitumenkondensat-Standard
Messverfahren entsprechend der IFA-Arbeitsmappe 6305-2

[4]



Literaturverzeichnis

  1. Musanke, U.; Nies, E., Welge, P. (2020): Der neue Arbeitsplatzgrenzwert für Bitumen – Schritte zur Umsetzung, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (Hrsg.), URL: https://forum.dguv.de/ausgabe/4-2020/artikel/der-neue-arbeitsplatzgrenzwert-fuer-bitumen-schritte-zur-umsetzung, Zugriff: 23.07.2024
  2. 2,0 2,1 Bundervereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) (2024): Leitfaden Expositionsmessungen 2024, Neue Messreiehe im Walzasphalteinbau zur Evaluierung der Wirksamkeit weiterer Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen, 21.06.2024, URL: https://www.bvmb.de/fachbereiche/strassen-tief-ingenieurbau/informationen-ak-strassebruecke, 21. Juni 2024, Zugriff 23.07.2024
  3. 3,0 3,1 Baugewerbe-Verband Niedersachsen (2024): Dämpfe und Aerosole – Leitfaden zu weiteren Expositionsmessungen erarbeitet, 01.07.2024, URL: https://bvn.de/Fachgruppen/Strassen_Tiefbau_Gleisoberbau_Rohrleitungsbau/Mitteilungen/2024/07-01.php, Zugriff: 23.07.2024
  4. 4,0 4,1 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (Hrsg.) (2024): Technische Regeln für Gefahrstoffe: Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900), aufgestellt vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), Ausgabe Januar 2006, Fassung 17.06.2024, BArBl Heft 1/2006 S. 41-55, Zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2024 S. 411-412 [Nr. 21] (v. 17. Juni 2024), URL: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-900, Zugriff: 23.07.2024


Autor*innen: Hans-Hermann Weßelborg, Thomas Schönauer

Stand: September 2024