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− | Walzasphalt wird aktuell mit Temperaturen zwischen 140 °C und 190 °C hergestellt bzw. eingebaut. Für Gussasphalt, welcher bereits seit 2008 nur noch temperaturabgesenkt eingebaut werden darf, wird in den [[Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächen aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB)|Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB 07/13)]] für die Herstellung bzw. den Einbau eine Temperaturspanne zwischen 200 °C und 230 °C vorgegeben. <ref>Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (2013): [[Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächen aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB)|Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB 07/13)]]</ref><ref name=":0">Deutscher Asphaltverband (DAV) e. V. (Hrsg.) (2009): Temperaturabgesenkte Asphalte - Ratschläge aus der Praxis für die Praxis (DAV); URL: https://www.asphalt.de/fileadmin/user_upload/downloads/dav/temperaturabgesenkte_asphalte.pdf; Letzter Abruf: 13.03.2024</ref> Zur Herstellung des Asphaltmischgutes werden hohe Energiemengen benötigt. Zudem werden bei der Asphaltherstellung und Verarbeitung durch Heißverarbeitung von Bitumen Dämpfe und Aerosole freigesetzt. Diesen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Asphaltmischanlagen und insbesondere in Asphaltkolonnen auf den Baustellen ausgesetzt. Durch die Absenkung der Herstell- und Verarbeitungstemperatur wird | + | Walzasphalt wird aktuell mit Temperaturen zwischen 140 °C und 190 °C hergestellt bzw. eingebaut. Für Gussasphalt, welcher bereits seit 2008 nur noch temperaturabgesenkt eingebaut werden darf, wird in den [[Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächen aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB)|Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB 07/13)]] für die Herstellung bzw. den Einbau eine Temperaturspanne zwischen 200 °C und 230 °C vorgegeben. <ref>Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (2013): [[Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächen aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB)|Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB 07/13)]]</ref><ref name=":0">Deutscher Asphaltverband (DAV) e. V. (Hrsg.) (2009): Temperaturabgesenkte Asphalte - Ratschläge aus der Praxis für die Praxis (DAV); URL: https://www.asphalt.de/fileadmin/user_upload/downloads/dav/temperaturabgesenkte_asphalte.pdf; Letzter Abruf: 13.03.2024</ref> Zur Herstellung des Asphaltmischgutes werden hohe Energiemengen benötigt. Zudem werden bei der Asphaltherstellung und Verarbeitung durch Heißverarbeitung von Bitumen Dämpfe und Aerosole freigesetzt. Diesen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Asphaltmischanlagen und insbesondere in Asphaltkolonnen auf den Baustellen ausgesetzt. Durch die Absenkung der Herstell- und Verarbeitungstemperatur wird neben der Reduzierung von Dämpfen und Aerosolen auch die Reduzierung von CO<sub>2</sub>-Emissionen (Energieeinsparung) verfolgt. |
− | Im Rahmen des [[Merkblatt für Temperaturabsenkung von Asphalt (M TA)|Merkblattes für Temperaturabsenkung von Asphalt (M TA)]] werden für Walzasphalte Temperaturen bei der Herstellung bzw. dem Einbau zwischen 120 °C und 170 °C für Asphaltmischgüter mit gebrauchsfertigen viskositätsveränderten Bitumen angeben. Dabei wird eine Temperaturabsenkung von mindestens 20 K angestrebt.<ref name=":0" /> <ref name=":1">Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (2021): Merkblatt für Temperaturabgsenkung von Asphalt (M TA)</ref> | + | Im Rahmen des [[Merkblatt für Temperaturabsenkung von Asphalt (M TA)|Merkblattes für Temperaturabsenkung von Asphalt (M TA)]] werden für Walzasphalte Temperaturen bei der Herstellung bzw. dem Einbau zwischen 120 °C und 170 °C für Asphaltmischgüter mit gebrauchsfertigen viskositätsveränderten Bitumen angeben. Dabei wird eine Temperaturabsenkung von mindestens 20 K im Vergleich zur bisherigen Vorgehensweise angestrebt.<ref name=":0" /> <ref name=":1">Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (2021): Merkblatt für Temperaturabgsenkung von Asphalt (M TA)</ref> |
− | Da mit der Temperaturabsenkung des Asphaltmischgutes eine Erhöhung der Viskosität des Bitumens verbunden ist, müssen temperaturabgesenkte Asphalte gebrauchsfertige viskositätsveränderte Bitumen bzw. viskositätsverändernde Zusätze (Additive) enthalten, um eine Verdichtung bei den verringerten Einbautemperaturen zu ermöglichen. Unterschieden wird hierbei zwischen gebrauchsfertigen, viskositätsveränderten Bitumen und | + | Da mit der Temperaturabsenkung des Asphaltmischgutes eine Erhöhung der Viskosität des Bitumens verbunden ist, müssen temperaturabgesenkte Asphalte gebrauchsfertige viskositätsveränderte Bitumen bzw. viskositätsverändernde Zusätze (Additive) enthalten, um eine Verdichtung bei den verringerten Einbautemperaturen zu ermöglichen. Unterschieden wird hierbei zwischen gebrauchsfertigen, viskositätsveränderten Bitumen und viskositätsverändernden organischen bzw. mineralischen Zusätzen. Der Einsatz von Schaumbitumen sowie der Einsatz von chemischen bzw. oberflächenaktiven Additiven sind aktuell nicht Inhalt des M TA 21. Sie können jedoch grundsätzlich als Verfahren bzw. als Additive zur Temperaturabsenkung von Asphalt verwendet werden und gewinnen in Deutschland derzeit an Bedeutung.<ref name=":1" /> |
− | Im Rahmen von Erprobungsstrecken an Bundesfernstraßen, welche entsprechend dem Allgmeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 09/2021 (ARS 09/2021) hergestellt und begleitet werden, werden temperaturabgesenkte Asphalte | + | |
+ | Im Rahmen von Erprobungsstrecken an Bundesfernstraßen, welche entsprechend dem Allgmeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 09/2021 (ARS 09/2021) hergestellt und begleitet werden, werden aktuell temperaturabgesenkte Asphalte erprobt.<ref>Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (2021): Allgmeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 09/2021 (ARS 09/2021) „Durchführung von Erprobungsstrecken bei Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen zum Einsatz von temperaturabgesenktem Walzasphalt in Verbindung mit Absaugeinrichtungen am Straßenfertiger“; URL: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/StB/ars-aktuell/allgemeines-rundschreiben-strassenbau-2021-09.pdf; Letzter Abruf: 13.03.2024</ref> | ||
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+ | Autor*innen: Hendrik Ebbers, Thomas Schönauer, Hans-Hermann Weßelborg | ||
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Aktuelle Version vom 18. Oktober 2024, 13:34 Uhr
Ergänzung zum Leitfaden: 3.5 Beispielsammlung
Ressourceneffizienzansatz in
Ausschreibung/Vergabe (administrativ)
Ausführung (technisch)
Beschreibung
Walzasphalt wird aktuell mit Temperaturen zwischen 140 °C und 190 °C hergestellt bzw. eingebaut. Für Gussasphalt, welcher bereits seit 2008 nur noch temperaturabgesenkt eingebaut werden darf, wird in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB 07/13) für die Herstellung bzw. den Einbau eine Temperaturspanne zwischen 200 °C und 230 °C vorgegeben. [1][2] Zur Herstellung des Asphaltmischgutes werden hohe Energiemengen benötigt. Zudem werden bei der Asphaltherstellung und Verarbeitung durch Heißverarbeitung von Bitumen Dämpfe und Aerosole freigesetzt. Diesen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Asphaltmischanlagen und insbesondere in Asphaltkolonnen auf den Baustellen ausgesetzt. Durch die Absenkung der Herstell- und Verarbeitungstemperatur wird neben der Reduzierung von Dämpfen und Aerosolen auch die Reduzierung von CO2-Emissionen (Energieeinsparung) verfolgt.
Im Rahmen des Merkblattes für Temperaturabsenkung von Asphalt (M TA) werden für Walzasphalte Temperaturen bei der Herstellung bzw. dem Einbau zwischen 120 °C und 170 °C für Asphaltmischgüter mit gebrauchsfertigen viskositätsveränderten Bitumen angeben. Dabei wird eine Temperaturabsenkung von mindestens 20 K im Vergleich zur bisherigen Vorgehensweise angestrebt.[2] [3]
Da mit der Temperaturabsenkung des Asphaltmischgutes eine Erhöhung der Viskosität des Bitumens verbunden ist, müssen temperaturabgesenkte Asphalte gebrauchsfertige viskositätsveränderte Bitumen bzw. viskositätsverändernde Zusätze (Additive) enthalten, um eine Verdichtung bei den verringerten Einbautemperaturen zu ermöglichen. Unterschieden wird hierbei zwischen gebrauchsfertigen, viskositätsveränderten Bitumen und viskositätsverändernden organischen bzw. mineralischen Zusätzen. Der Einsatz von Schaumbitumen sowie der Einsatz von chemischen bzw. oberflächenaktiven Additiven sind aktuell nicht Inhalt des M TA 21. Sie können jedoch grundsätzlich als Verfahren bzw. als Additive zur Temperaturabsenkung von Asphalt verwendet werden und gewinnen in Deutschland derzeit an Bedeutung.[3]
Im Rahmen von Erprobungsstrecken an Bundesfernstraßen, welche entsprechend dem Allgmeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 09/2021 (ARS 09/2021) hergestellt und begleitet werden, werden aktuell temperaturabgesenkte Asphalte erprobt.[4]
Die Potenziale beim Einsatz von temperaturabgesenktem Asphalt liegen dabei in der Reduzierung des Energiebedarfes bei der Produktion an der Asphaltmischanlage und der damit einhergehenden Reduzierungvon CO2-Emissionen. Zudem wird hiermit ein Beitrag zum Arbeitsschutz geleistet.
In den zukünftigen TL Asphalt-StB und ZTV Asphalt-StB, die voraussichtlich 2025 eingeführt werden, werden nur noch temperaturabgesenkte Asphalte behandelt.
Ort/Pilotanwendung
Jahr
Potenziale der Bauweise/des Vorgehens
Energiebedarf
Rohstoffverbrauch
CO2-Emissionen
Kosten
Wasser
Dauerhaftigkeit
Geringe Verkehrsbeeinträchtigung
Einschränkungen/Hemmnisse der Bauweise/des Vorgehens
Begrenzte sinnvolle Anwendbarkeit
Eingeschränkte Trennbarkeit der Materialien
Geringe Individualität
Literaturverzeichnis
- ↑ Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (2013): Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB 07/13)
- ↑ 2,0 2,1 Deutscher Asphaltverband (DAV) e. V. (Hrsg.) (2009): Temperaturabgesenkte Asphalte - Ratschläge aus der Praxis für die Praxis (DAV); URL: https://www.asphalt.de/fileadmin/user_upload/downloads/dav/temperaturabgesenkte_asphalte.pdf; Letzter Abruf: 13.03.2024
- ↑ 3,0 3,1 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (2021): Merkblatt für Temperaturabgsenkung von Asphalt (M TA)
- ↑ Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (2021): Allgmeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 09/2021 (ARS 09/2021) „Durchführung von Erprobungsstrecken bei Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen zum Einsatz von temperaturabgesenktem Walzasphalt in Verbindung mit Absaugeinrichtungen am Straßenfertiger“; URL: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/StB/ars-aktuell/allgemeines-rundschreiben-strassenbau-2021-09.pdf; Letzter Abruf: 13.03.2024
Autor*innen: Hendrik Ebbers, Thomas Schönauer, Hans-Hermann Weßelborg
Stand: September 2024