(Die Kategorien wurden geändert.) |
(Die Kategorien wurden geändert.) |
||
(6 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Für den Einbau von Walzasphalt wurde am 13. März 2020 ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 1,5 mg/m³ für Dämpfe und Aerosole aus der Heißverarbeitung von Bitumen festgelegt. Die Bekanntmachung des in der TRGS 900 (Technische Regeln für Gefahrstoffe – Arbeitsplatzgrenzwerte) eingeführten AGW erfolgte dabei im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl). | + | Für den Einbau von Walzasphalt wurde am 13. März 2020 ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 1,5 mg/m³ für Dämpfe und Aerosole aus der Heißverarbeitung von Bitumen festgelegt. Die Bekanntmachung des in der [[Technische Regeln für Gefahrstoffe: Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)|TRGS 900]] (Technische Regeln für Gefahrstoffe – Arbeitsplatzgrenzwerte) eingeführten AGW erfolgte dabei im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl). Da eine kurzfristige Einhaltung dieses AGW im Asphaltstraßenbau nicht umsetzbar war, wurde eine Übergangsfrist von fünf Jahren bis zum 31.12.2024 beschlossen.<ref>Musanke, U.; Nies, E., Welge, P. (2020): Der neue Arbeitsplatzgrenzwert für Bitumen – Schritte zur Umsetzung, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (Hrsg.), URL: https://forum.dguv.de/ausgabe/4-2020/artikel/der-neue-arbeitsplatzgrenzwert-fuer-bitumen-schritte-zur-umsetzung, Zugriff: 23.07.2024</ref> |
Die in dieser Übergangsfrist umgesetzten Maßnahmen, wie z. B. der Einsatz von Temperaturabgesenktem Asphalt (TA-Asphalt) sowie der Einsatz von Absaugtechnik an der Bohle der Asphaltfertiger, bewirkten eine deutliche Reduzierung der Ergebnisse aus den Arbeitsplatzmessungen.<ref name=":1">Bundervereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) (2024): Leitfaden Expositionsmessungen 2024, Neue Messreiehe im Walzasphalteinbau zur Evaluierung der Wirksamkeit weiterer Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen, 21.06.2024, URL: https://www.bvmb.de/fachbereiche/strassen-tief-ingenieurbau/informationen-ak-strassebruecke, 21. Juni 2024, Zugriff 23.07.2024</ref> <ref name=":2">Baugewerbe-Verband Niedersachsen (2024): Dämpfe und Aerosole – Leitfaden zu weiteren Expositionsmessungen erarbeitet, 01.07.2024, URL: https://bvn.de/Fachgruppen/Strassen_Tiefbau_Gleisoberbau_Rohrleitungsbau/Mitteilungen/2024/07-01.php, Zugriff: 23.07.2024</ref> | Die in dieser Übergangsfrist umgesetzten Maßnahmen, wie z. B. der Einsatz von Temperaturabgesenktem Asphalt (TA-Asphalt) sowie der Einsatz von Absaugtechnik an der Bohle der Asphaltfertiger, bewirkten eine deutliche Reduzierung der Ergebnisse aus den Arbeitsplatzmessungen.<ref name=":1">Bundervereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) (2024): Leitfaden Expositionsmessungen 2024, Neue Messreiehe im Walzasphalteinbau zur Evaluierung der Wirksamkeit weiterer Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen, 21.06.2024, URL: https://www.bvmb.de/fachbereiche/strassen-tief-ingenieurbau/informationen-ak-strassebruecke, 21. Juni 2024, Zugriff 23.07.2024</ref> <ref name=":2">Baugewerbe-Verband Niedersachsen (2024): Dämpfe und Aerosole – Leitfaden zu weiteren Expositionsmessungen erarbeitet, 01.07.2024, URL: https://bvn.de/Fachgruppen/Strassen_Tiefbau_Gleisoberbau_Rohrleitungsbau/Mitteilungen/2024/07-01.php, Zugriff: 23.07.2024</ref> | ||
− | |||
− | + | Um den AGW zielsicher einhalten zu können, sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich. Daher wurde von der Bauwirtschaft eine Verlängerung der Übergangsfrist um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2026 beantragt. In der Sitzung des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) vom 15.05.2024 wurde dem Antrag einstimmig von allen Beteiligten stattgegeben.<ref name=":1" /> <ref name=":2" /> | |
+ | Die neue Übergangsfrist wurde entsprechend in der [[Technische Regeln für Gefahrstoffe: Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)|TRGS 900]] mit der Fassung vom 17.06.2024 geändert.<ref name=":0" /> | ||
Zeile 12: | Zeile 12: | ||
{| {{Tabelle}} | {| {{Tabelle}} | ||
| | | | ||
− | | width="100%" style="text-align:center;border-width: 1px 0px 1px 0px;border-color:#000000" | Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Destillations- und Air-Rectified-Bitumen<br><br>'''1,5 mg/m³'''<br><br>ausgesetzt für Walzasphalt bis 31. Dezember 2026<br>Bezogen auf den Bitumenkondensat-Standard<br>Messverfahren entsprechend der IFA-Arbeitsmappe 6305-2 | + | | width="100%" style="text-align:center;border-width: 1px 0px 1px 0px;border-color:#000000" | Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Destillations- und Air-Rectified-Bitumen<br><br>'''1,5 mg/m³'''<br><br>ausgesetzt für Walzasphalt bis 31. Dezember 2026<br>Bezogen auf den Bitumenkondensat-Standard<br>Messverfahren entsprechend der [[IFA-Arbeitsmappe 6305-2 (Bitumenkondensat-Standard)|IFA-Arbeitsmappe 6305-2]] |
| | | | ||
|} | |} | ||
Zeile 23: | Zeile 23: | ||
==== '''Literaturverzeichnis''' ==== | ==== '''Literaturverzeichnis''' ==== | ||
<references /> | <references /> | ||
+ | |||
+ | |||
+ | |||
+ | Autor*innen: Hans-Hermann Weßelborg, Thomas Schönauer | ||
+ | |||
+ | Stand: September 2024 | ||
[[Category:Theorie]] | [[Category:Theorie]] | ||
[[Category:Projekt]] | [[Category:Projekt]] | ||
[[Category:Glossar]] | [[Category:Glossar]] | ||
[[Category:Verkehrsfläche]] | [[Category:Verkehrsfläche]] | ||
− | |||
− | |||
− |
Aktuelle Version vom 28. Oktober 2024, 14:46 Uhr
Für den Einbau von Walzasphalt wurde am 13. März 2020 ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 1,5 mg/m³ für Dämpfe und Aerosole aus der Heißverarbeitung von Bitumen festgelegt. Die Bekanntmachung des in der TRGS 900 (Technische Regeln für Gefahrstoffe – Arbeitsplatzgrenzwerte) eingeführten AGW erfolgte dabei im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl). Da eine kurzfristige Einhaltung dieses AGW im Asphaltstraßenbau nicht umsetzbar war, wurde eine Übergangsfrist von fünf Jahren bis zum 31.12.2024 beschlossen.[1]
Die in dieser Übergangsfrist umgesetzten Maßnahmen, wie z. B. der Einsatz von Temperaturabgesenktem Asphalt (TA-Asphalt) sowie der Einsatz von Absaugtechnik an der Bohle der Asphaltfertiger, bewirkten eine deutliche Reduzierung der Ergebnisse aus den Arbeitsplatzmessungen.[2] [3]
Um den AGW zielsicher einhalten zu können, sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich. Daher wurde von der Bauwirtschaft eine Verlängerung der Übergangsfrist um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2026 beantragt. In der Sitzung des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) vom 15.05.2024 wurde dem Antrag einstimmig von allen Beteiligten stattgegeben.[2] [3]
Die neue Übergangsfrist wurde entsprechend in der TRGS 900 mit der Fassung vom 17.06.2024 geändert.[4]
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Destillations- und Air-Rectified-Bitumen 1,5 mg/m³ ausgesetzt für Walzasphalt bis 31. Dezember 2026 Bezogen auf den Bitumenkondensat-Standard Messverfahren entsprechend der IFA-Arbeitsmappe 6305-2 |
Literaturverzeichnis
- ↑ Musanke, U.; Nies, E., Welge, P. (2020): Der neue Arbeitsplatzgrenzwert für Bitumen – Schritte zur Umsetzung, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (Hrsg.), URL: https://forum.dguv.de/ausgabe/4-2020/artikel/der-neue-arbeitsplatzgrenzwert-fuer-bitumen-schritte-zur-umsetzung, Zugriff: 23.07.2024
- ↑ 2,0 2,1 Bundervereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) (2024): Leitfaden Expositionsmessungen 2024, Neue Messreiehe im Walzasphalteinbau zur Evaluierung der Wirksamkeit weiterer Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen, 21.06.2024, URL: https://www.bvmb.de/fachbereiche/strassen-tief-ingenieurbau/informationen-ak-strassebruecke, 21. Juni 2024, Zugriff 23.07.2024
- ↑ 3,0 3,1 Baugewerbe-Verband Niedersachsen (2024): Dämpfe und Aerosole – Leitfaden zu weiteren Expositionsmessungen erarbeitet, 01.07.2024, URL: https://bvn.de/Fachgruppen/Strassen_Tiefbau_Gleisoberbau_Rohrleitungsbau/Mitteilungen/2024/07-01.php, Zugriff: 23.07.2024
- ↑ 4,0 4,1 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (Hrsg.) (2024): Technische Regeln für Gefahrstoffe: Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900), aufgestellt vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), Ausgabe Januar 2006, Fassung 17.06.2024, BArBl Heft 1/2006 S. 41-55, Zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2024 S. 411-412 [Nr. 21] (v. 17. Juni 2024), URL: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-900, Zugriff: 23.07.2024
Autor*innen: Hans-Hermann Weßelborg, Thomas Schönauer
Stand: September 2024