Klimaschutzgesetz (KSG): Unterschied zwischen den Versionen

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Deutschland plant bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden und geht damit über die EU-Vorgaben hinaus. Umgesetzt werden soll das mit dem Klimaschutzgesetz. Darin festgelegt ist eine Minderung des Treibhausgasausstoßes im Jahr 2030 um 65 % beziehungsweise im Jahr 2040 um 88 % gegenüber 1990 verbunden mit konkreten jährlichen CO2-Minderungszielen für einzelne Sektoren (siehe Abbildung 1).
 
  
Hier relevant sind die folgenden Sektoren:
 
  
# Industrie mit den Quellkategorien Verbrennung von Brennstoffen im verarbeitenden Gewerbe / Bauwirtschaft und Industrieprozesse /Produktverwendung
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Deutschland plant bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden und geht damit über die EU-Vorgaben hinaus. Umgesetzt werden soll das mit dem Klimaschutzgesetz. Darin festgelegt ist eine Minderung des Treibhausgasausstoßes im Jahr 2030 um 65 % beziehungsweise im Jahr 2040 um 88 % gegenüber 1990. Gebäude sind hierbei einer der relevanten Sektoren, deren Emissionen jährlich überwacht werden. <ref>Bundesregierung (D) (18.08.2021): Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), Fundstelle: BGBI. I S. 3905, Erstveröffentlichung: 12.12.2019 (BGBI. I S. 2513), URL: https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/KSG.pdf, Zugriff: 19.09.2024</ref>
# Gebäude mit den Quellkategorien Verbrennung von Brennstoffen in Handel /Behörden und Haushalten
 
# Abfallwirtschaft und Sonstiges mit der Quellkategorie Abfall
 
# Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft mit der Quellkategorie Siedlungen
 
  
Die Ziele für Sektor 7 sind abweichend definiert, da durch die CO2-abbauenden Effekte von zum Beispiel Wäldern und Mooren eine negative Emissionsbilanz erzielt wird. Hier soll der Mittelwert der jährlichen Emissionsbilanzen des Zieljahres 2030 und der drei vorhergehenden Kalenderjahre auf mindestens -25x109 kg CO2-Äq. verbessert werden.<ref>Quelle</ref>
 
[[Datei:Abbildung 1- xxx.png|ohne|mini|646x646px|'''Abbildung 1:''' Zulässige Jahresemissionsmengen und tatsächliche Emissionen aktuell (Quelle: xxx)]]
 
  
 
==== Literaturverzeichnis ====
 
==== Literaturverzeichnis ====
<references />''@Franziska: Du hattest diesen Absatz ich meine aus einer Forschungsarbeit entnommen. Kannst du die Quelle noch nachtragen?''
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<references />
[[Category:Franziska]]
 
  
 
[[Category:Verkehrsfläche]]
 
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[[Category:Kanalisation]]
 
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[[Category:Qualitätskontrolle]]
 
 
[[Category:Glossar]]
 
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[[Category:Regelwerk]]
 
[[Category:Regelwerk]]
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[[Category:Fertig]]
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[[Category:Projekt]]

Aktuelle Version vom 23. September 2024, 10:21 Uhr

Im Leitfaden: 1.2.1 Rechtlich, administrative Strukturen


Deutschland plant bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden und geht damit über die EU-Vorgaben hinaus. Umgesetzt werden soll das mit dem Klimaschutzgesetz. Darin festgelegt ist eine Minderung des Treibhausgasausstoßes im Jahr 2030 um 65 % beziehungsweise im Jahr 2040 um 88 % gegenüber 1990. Gebäude sind hierbei einer der relevanten Sektoren, deren Emissionen jährlich überwacht werden. [1]


Literaturverzeichnis

  1. Bundesregierung (D) (18.08.2021): Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), Fundstelle: BGBI. I S. 3905, Erstveröffentlichung: 12.12.2019 (BGBI. I S. 2513), URL: https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/KSG.pdf, Zugriff: 19.09.2024