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Die [[DIN 1076]] unterscheidet verschiedene Prüfungen und Bauwerksüberwachungen mit ihren jeweiligen Rhythmen – danach agiert auch die Stadt Münster: | Die [[DIN 1076]] unterscheidet verschiedene Prüfungen und Bauwerksüberwachungen mit ihren jeweiligen Rhythmen – danach agiert auch die Stadt Münster: |
Aktuelle Version vom 12. September 2024, 13:59 Uhr
Im Leitfaden: 1.2.1 Rechtlich, administrative Strukturen
Das Regelwerk der DIN 1076 regelt die Überwachung und die Prüfung von Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wege. Unter anderem legt die DIN 1076 die notwendigen Unterlagen für die Überwachung und die Prüfung fest. Darunter fallen das Bauwerksverzeichnis, das Bauwerksbuch und die Bauwerksakte.
Die DIN 1076 unterscheidet verschiedene Prüfungen und Bauwerksüberwachungen mit ihren jeweiligen Rhythmen – danach agiert auch die Stadt Münster:
Hauptprüfung:
- Die erste Hauptprüfung läuft vor Abnahme der Bauleistung.
- Die zweite Hauptprüfung läuft vor Ablauf der Verjährungsfrist (5 Jahre nach der Abnahme).
- Danach läuft die Hauptprüfung in einem Turnus von 6 Jahren.
- Wichtig ist, dass alle, auch die schwer zugänglichen Bauwerksteile, handnah geprüft werden.
Einfache Prüfung:
- Die einfache Prüfung erfolgt drei Jahre nach der Hauptprüfung.
- Sie ist eine erweiterte Sichtprüfung ohne Verwendung von Besichtigungsgeräten.
Sonderprüfung (Prüfung aus besonderem Anlass):
- Die Sonderprüfung erfolgt nach größeren, den Zustand der Ingenieurbauwerke beeinflussende Ereignisse (z. B. Überschwemmung) oder wenn es nach der Bauwerksüberwachung erforderlich ist.
- Der Umfang ergibt sich aus dem Anlass.
Prüfung nach besonderen Vorschriften:
- Bei den zu prüfenden Bauwerken handelt es sich um Bauwerke mit maschinellen und elektrischen Anlagen.
- Hier erfolgten die Prüfungen nach anderen Vorschriften und Normen.
Besichtigung:
- Die Besichtigung findet einmal im Jahr statt.
- Davon ausgenommen sind Brücken, die im selben Jahr geprüft werden.
- Die Besichtigung erfolgt ohne die Benutzung von größeren Hilfsmitteln.
- Die Benutzung von vorhandenen Besichtigungseinrichtungen wird vorausgesetzt.
Laufende Beobachtung:
- Die laufende Beobachtung findet zweimal im Jahr statt.
- Die Beobachtung erfolgt ohne die Benutzung von Hilfsmitteln.
- Zu leisten ist eine Beobachtung von der Verkehrsebene und vom Geländeniveau.[1]
Literaturverzeichnis
- ↑ BMDV (2013): Bauwerksprüfung nach DIN 1076. Bedeutung, Organisation, Kosten.