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Version vom 12. September 2024, 13:54 Uhr
Im Leitfaden: 1.2.1 Rechtlich, administrative Strukturen
Deutschland plant bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden und geht damit über die EU-Vorgaben hinaus. Umgesetzt werden soll das mit dem Klimaschutzgesetz. Darin festgelegt ist eine Minderung des Treibhausgasausstoßes im Jahr 2030 um 65 % beziehungsweise im Jahr 2040 um 88 % gegenüber 1990 verbunden mit konkreten jährlichen CO2-Minderungszielen für einzelne Sektoren (siehe Abbildung 1).
Hier relevant sind die folgenden Sektoren:
- Industrie mit den Quellkategorien Verbrennung von Brennstoffen im verarbeitenden Gewerbe / Bauwirtschaft und Industrieprozesse /Produktverwendung
- Gebäude mit den Quellkategorien Verbrennung von Brennstoffen in Handel /Behörden und Haushalten
- Abfallwirtschaft und Sonstiges mit der Quellkategorie Abfall
- Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft mit der Quellkategorie Siedlungen
Die Ziele für Sektor 7 sind abweichend definiert, da durch die CO2-abbauenden Effekte von zum Beispiel Wäldern und Mooren eine negative Emissionsbilanz erzielt wird. Hier soll der Mittelwert der jährlichen Emissionsbilanzen des Zieljahres 2030 und der drei vorhergehenden Kalenderjahre auf mindestens -25x109 kg CO2-Äq. verbessert werden.[1]
Literaturverzeichnis
- ↑ Quelle
@Franziska: Du hattest diesen Absatz ich meine aus einer Forschungsarbeit entnommen. Kannst du die Quelle noch nachtragen?