(Die Seite wurde neu angelegt: „Überführung eines Verkehrsweges über einen anderen Verkehrsweg, über ein Gewässer oder tiefer liegendes Gelände, wenn ihre lichte Weite rechtwinklig zwis…“) |
K |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Überführung eines Verkehrsweges über einen anderen Verkehrsweg, über ein Gewässer oder tiefer liegendes Gelände, wenn ihre lichte Weite rechtwinklig zwischen den Widerlagern gemessen 2,00 m oder mehr beträgt. | Überführung eines Verkehrsweges über einen anderen Verkehrsweg, über ein Gewässer oder tiefer liegendes Gelände, wenn ihre lichte Weite rechtwinklig zwischen den Widerlagern gemessen 2,00 m oder mehr beträgt. | ||
− | <ref>[[DIN 1076]]</ref> | + | <ref>[[Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen - Überwachung und Prüfung (DIN 1076)|DIN 1076]]</ref> |
[[Kategorie:Glossar]] | [[Kategorie:Glossar]] | ||
[[Kategorie:Projekt]] | [[Kategorie:Projekt]] |
Version vom 23. Januar 2024, 17:15 Uhr
Überführung eines Verkehrsweges über einen anderen Verkehrsweg, über ein Gewässer oder tiefer liegendes Gelände, wenn ihre lichte Weite rechtwinklig zwischen den Widerlagern gemessen 2,00 m oder mehr beträgt.