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Version vom 26. März 2024, 16:39 Uhr
Wiederholter Gebrauch (re-use) eines gebrauchten Produktes.
Vorbereitung zur Wiederverwendung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist jedes Verwertungsverfahren der Prüfung, Reinigung oder Reparatur, bei dem Erzeugnisse oder Bestandteile von Erzeugnissen, die zu Abfällen geworden sind, so vorbereitet werden, dass sie ohne weitere Vorbehandlung wieder für denselben Zweck verwendet werden können, für den sie ursprünglich bestimmt waren.[1] Wiederverwendung ist folglich z. B., wenn Bauteile, die entsorgt werden sollen repariert werden und dann erneut eingesetzt werden können. Die Bauteile werden dabei nicht zerstört. Es kommt nicht auf das Material, sondern auf das gesamte Bauteil als Ganzen an. So könnte zB ein Stück Kanalrohr ausgebaut und als ganzes erneut genutzt werden.
- ↑ §3 KrWG