Klimaschutzgesetz (KSG): Unterschied zwischen den Versionen

(Die Kategorien wurden geändert.)
K
Zeile 2: Zeile 2:
  
 
'''Stand:''' 30.01.2023
 
'''Stand:''' 30.01.2023
 +
 +
 +
Deutschland plant bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden und geht damit über die EU-Vorgaben hinaus. Umgesetzt werden soll das mit dem Klimaschutzgesetz. Darin festgelegt ist eine Minderung des Treibhausgasausstoßes im Jahr 2030 um 65 % beziehungsweise im Jahr 2040 um 88 % gegenüber 1990 verbunden mit konkreten jährlichen CO2-Minderungszielen für einzelne Sektoren (siehe Abbildung 1).
 +
 +
Hier relevant sind die folgenden Sektoren:
 +
 +
# Industrie mit den Quellkategorien Verbrennung von Brennstoffen im verarbeitenden Gewerbe / Bauwirtschaft und Industrieprozesse /Produktverwendung
 +
# Gebäude mit den Quellkategorien Verbrennung von Brennstoffen in Handel /Behörden und Haushalten
 +
# Abfallwirtschaft und Sonstiges mit der Quellkategorie Abfall
 +
# Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft mit der Quellkategorie Siedlungen
 +
 +
Die Ziele für Sektor 7 sind abweichend definiert, da durch die CO2-abbauenden Effekte von zum Beispiel Wäldern und Mooren eine negative Emissionsbilanz erzielt wird. Hier soll der Mittelwert der jährlichen Emissionsbilanzen des Zieljahres 2030 und der drei vorhergehenden Kalenderjahre auf mindestens -25x109 kg CO2-Äq. verbessert werden.<ref>Quelle</ref>
 +
[[Datei:Abbildung 1- xxx.png|ohne|mini|646x646px|'''Abbildung 1:''' Zulässige Jahresemissionsmengen und tatsächliche Emissionen aktuell (Quelle: xxx)]]
 +
 +
==== Literaturverzeichnis ====
 +
<references />
 
[[Category:In Bearbeitung]]
 
[[Category:In Bearbeitung]]
 
[[Category:Franziska]]
 
[[Category:Franziska]]

Version vom 30. Januar 2024, 14:37 Uhr

Autoren: Nadine Fischert, Franziska Struck, Amina Wachsmann

Stand: 30.01.2023


Deutschland plant bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden und geht damit über die EU-Vorgaben hinaus. Umgesetzt werden soll das mit dem Klimaschutzgesetz. Darin festgelegt ist eine Minderung des Treibhausgasausstoßes im Jahr 2030 um 65 % beziehungsweise im Jahr 2040 um 88 % gegenüber 1990 verbunden mit konkreten jährlichen CO2-Minderungszielen für einzelne Sektoren (siehe Abbildung 1).

Hier relevant sind die folgenden Sektoren:

  1. Industrie mit den Quellkategorien Verbrennung von Brennstoffen im verarbeitenden Gewerbe / Bauwirtschaft und Industrieprozesse /Produktverwendung
  2. Gebäude mit den Quellkategorien Verbrennung von Brennstoffen in Handel /Behörden und Haushalten
  3. Abfallwirtschaft und Sonstiges mit der Quellkategorie Abfall
  4. Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft mit der Quellkategorie Siedlungen

Die Ziele für Sektor 7 sind abweichend definiert, da durch die CO2-abbauenden Effekte von zum Beispiel Wäldern und Mooren eine negative Emissionsbilanz erzielt wird. Hier soll der Mittelwert der jährlichen Emissionsbilanzen des Zieljahres 2030 und der drei vorhergehenden Kalenderjahre auf mindestens -25x109 kg CO2-Äq. verbessert werden.[1]

Abbildung 1: Zulässige Jahresemissionsmengen und tatsächliche Emissionen aktuell (Quelle: xxx)

Literaturverzeichnis

  1. Quelle