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− | + | '''Abb. Gegenüberstellung Mineralölstandard und Bitumenkondensat-Standard [Quelle: BG Bau, 2020]''' | |
− | IFA-Arbeitsmappe 6305/2 (Bitumenkondensat-Standard) | + | Wird eine IFA-Messung nach der IFA-Arbeitsmappe 6305/1 (Mineralölstandard) durchgeführt, reicht eine Probenahmedauer von 2 h, während nach der IFA-Arbeitsmappe 6305/2 (Bitumenkondensat-Standard) eine Mindestprobenahmedauer von 5 h gefordert wird. '''[vgl. Breuer, 2008a] [vgl. Breuer, 2008b]''' |
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+ | Beim IFA-Messverfahren wird mit einer Pumpe die Luft am Arbeitsplatz angesaugt und durch einen GGP-Probenahmekopf (Gesamtstaubfraktion in Verbindung mit Gasen und Dämpfen), in welchem sich ein 37-mm-Glasfaserfilter sowie ein nachgeschalteter XAD-2-Adsorber befindet, geführt. Bei einem kontinuierlichen Luftstrom von 3,5 l/min werden die Aerosole auf dem Glasfaserfilter und die Dämpfe auf dem Adsorber im Filterkopf zurückgehalten. Ein möglicher Aufbau der IFA-Messungen ist in der folgenden Abbildung (IFA-Messverfahren mit GilAir Pumpe und GGP Probenahmekopf) dargestellt. '''[vgl. Bartsch et al., 2019]''' | ||
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+ | Durch eine quantitative, infrarotspektroskopische Auswertung des mit Tetrachlorethen extrahierten Filters und Adsorbers werden alle organischen Verbindungen, welche die aliphatischen C-H-Gruppen aufweisen, erfasst. Seit 2007 erfolgt hierbei die Ermittlung des Messwertes auf Basis des bereits erwähnten Kalibrierstandards „Bitumenkondensat-Standard“, während dies vorher über den Kalibrierstandard „Mineralöl für die Spektroskopie“ erfolgte. Die Bestimmungsgrenze liegt bei einer Auswertung nach Bitumenkondensat-Standard bei 0,2 mg/m³ und nach Mineralölstandard bei 0,5 mg/m³. '''[vgl. Bartsch et al., 2019]''' | ||
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Version vom 24. Juli 2024, 13:55 Uhr
Grundlagen
In Deutschland erfolgen die für den Asphaltstraßenbau maßgebenden Arbeitsplatzmessungen nach der IFA-Messmethode (Institut für Arbeitsschutz). Diese Messmethode ist entsprechend der TRGS 402 (Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition) ein für den AGW bedingt geeignetes Verfahren zur messtechnischen Ermittlung von Gefahrstoffen in der Luft am Arbeitsplatz. [vgl. BAuA, 2024b] [vgl. Tabelle] Die Durchführung der IFA-Messungen werden in den IFA-Arbeitsmappen 6305/1 (Mineralölstandard) bzw. 6305/2 (Bitumenkondensat-Standard) beschrieben, wobei eine Einstufung der Ergebnisse in g/m³ gegenüber dem für Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Bitumen geltenden Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) erfolgen kann. Der AGW ist in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte) verankert und bezieht sich auf den Bitumenkondensat-Standard. [vgl. BAuA, 2024a] Eine nach Mineralölstandard erfasste Konzentration kann dabei mit dem Faktor 1,4689 (gerundet 1,5) auf den Bitumenkondensat-Standard umgerechnet werden (siehe folgende Abbildung). [vgl. Musanke, 2020]
Abb. Gegenüberstellung Mineralölstandard und Bitumenkondensat-Standard [Quelle: BG Bau, 2020]
Wird eine IFA-Messung nach der IFA-Arbeitsmappe 6305/1 (Mineralölstandard) durchgeführt, reicht eine Probenahmedauer von 2 h, während nach der IFA-Arbeitsmappe 6305/2 (Bitumenkondensat-Standard) eine Mindestprobenahmedauer von 5 h gefordert wird. [vgl. Breuer, 2008a] [vgl. Breuer, 2008b]
Verfahren
Beim IFA-Messverfahren wird mit einer Pumpe die Luft am Arbeitsplatz angesaugt und durch einen GGP-Probenahmekopf (Gesamtstaubfraktion in Verbindung mit Gasen und Dämpfen), in welchem sich ein 37-mm-Glasfaserfilter sowie ein nachgeschalteter XAD-2-Adsorber befindet, geführt. Bei einem kontinuierlichen Luftstrom von 3,5 l/min werden die Aerosole auf dem Glasfaserfilter und die Dämpfe auf dem Adsorber im Filterkopf zurückgehalten. Ein möglicher Aufbau der IFA-Messungen ist in der folgenden Abbildung (IFA-Messverfahren mit GilAir Pumpe und GGP Probenahmekopf) dargestellt. [vgl. Bartsch et al., 2019]
Auswertung
Durch eine quantitative, infrarotspektroskopische Auswertung des mit Tetrachlorethen extrahierten Filters und Adsorbers werden alle organischen Verbindungen, welche die aliphatischen C-H-Gruppen aufweisen, erfasst. Seit 2007 erfolgt hierbei die Ermittlung des Messwertes auf Basis des bereits erwähnten Kalibrierstandards „Bitumenkondensat-Standard“, während dies vorher über den Kalibrierstandard „Mineralöl für die Spektroskopie“ erfolgte. Die Bestimmungsgrenze liegt bei einer Auswertung nach Bitumenkondensat-Standard bei 0,2 mg/m³ und nach Mineralölstandard bei 0,5 mg/m³. [vgl. Bartsch et al., 2019]