Klimaschutzgesetz (KSG): Unterschied zwischen den Versionen

(Die Kategorien wurden geändert.)
(Die Kategorien wurden geändert.)
Zeile 21: Zeile 21:
 
[[Category:Qualitätskontrolle]]
 
[[Category:Qualitätskontrolle]]
 
[[Category:Glossar]]
 
[[Category:Glossar]]
 +
[[Category:Regelwerk]]

Version vom 12. September 2024, 11:51 Uhr

Deutschland plant bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden und geht damit über die EU-Vorgaben hinaus. Umgesetzt werden soll das mit dem Klimaschutzgesetz. Darin festgelegt ist eine Minderung des Treibhausgasausstoßes im Jahr 2030 um 65 % beziehungsweise im Jahr 2040 um 88 % gegenüber 1990 verbunden mit konkreten jährlichen CO2-Minderungszielen für einzelne Sektoren (siehe Abbildung 1).

Hier relevant sind die folgenden Sektoren:

  1. Industrie mit den Quellkategorien Verbrennung von Brennstoffen im verarbeitenden Gewerbe / Bauwirtschaft und Industrieprozesse /Produktverwendung
  2. Gebäude mit den Quellkategorien Verbrennung von Brennstoffen in Handel /Behörden und Haushalten
  3. Abfallwirtschaft und Sonstiges mit der Quellkategorie Abfall
  4. Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft mit der Quellkategorie Siedlungen

Die Ziele für Sektor 7 sind abweichend definiert, da durch die CO2-abbauenden Effekte von zum Beispiel Wäldern und Mooren eine negative Emissionsbilanz erzielt wird. Hier soll der Mittelwert der jährlichen Emissionsbilanzen des Zieljahres 2030 und der drei vorhergehenden Kalenderjahre auf mindestens -25x109 kg CO2-Äq. verbessert werden.[1]

Abbildung 1: Zulässige Jahresemissionsmengen und tatsächliche Emissionen aktuell (Quelle: xxx)

Literaturverzeichnis

  1. Quelle

@Franziska: Du hattest diesen Absatz ich meine aus einer Forschungsarbeit entnommen. Kannst du die Quelle noch nachtragen?