Infrastrukturanlagen – Brücken: Unterschied zwischen den Versionen

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<blockquote>'''Im Leitfaden:''' [[1.2.1 Rechtlich, administrative Strukturen]]</blockquote>Für die Infrastrukturanlagen im Konstruktivem Ingenieursbau bzw. für die Brücken ist vor allem der Betrieb und die Unterhaltung, die Überwachung sowie die Prüfung und die anschließende Zustandsbewertung von Bedeutung. Dazu bedarf es einen festgelegten Kontrollrhythmus. Die Prüfung der Ingenieurbauwerke richtet sich nach der [[DIN 1076]].  
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<blockquote>'''Im Leitfaden:''' [[1.2.1 Rechtlich, administrative Strukturen]]</blockquote>Für die Infrastrukturanlagen im Konstruktivem Ingenieursbau bzw. für die Brücken ist vor allem der Betrieb und die Unterhaltung, die Überwachung sowie die Prüfung und die anschließende Zustandsbewertung von Bedeutung. Dazu bedarf es einen festgelegten Kontrollrhythmus. Die Überwachung und die Prüfung der Ingenieurbauwerke richtet sich nach der [[DIN 1076]].  
  
 
==== Weiterführendes Wissen zu den Brücken ====
 
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Version vom 12. September 2024, 12:44 Uhr

Im Leitfaden: 1.2.1 Rechtlich, administrative Strukturen

Für die Infrastrukturanlagen im Konstruktivem Ingenieursbau bzw. für die Brücken ist vor allem der Betrieb und die Unterhaltung, die Überwachung sowie die Prüfung und die anschließende Zustandsbewertung von Bedeutung. Dazu bedarf es einen festgelegten Kontrollrhythmus. Die Überwachung und die Prüfung der Ingenieurbauwerke richtet sich nach der DIN 1076.

Weiterführendes Wissen zu den Brücken