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Version vom 12. September 2024, 12:46 Uhr
Leitfaden → 1 Einleitung → 1.2 Ausgangssituation
Nächstes Kapitel:
Zusammenfassung
Die Stadt Münster muss Regelwerke einhalten, darunter ist die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Auflagen, aber auch die freiwillig gesetzten internen Ziele und Rahmenbedingungen zu verstehen.
Regelwerke stellen einen Sammelbegriff für alle Arten von externen und stadtinternen Vorschriften und verbindlichen Standards dar. Dazu gehören:
- Bundes- und Landesgesetze und Verordnungen
- Verwaltungsvorschriften
- Richtlinien und technische Vorschriften (z. B. Vergaberichtlinien, HOAI)
- Technische Normen (z.B. Deutsche Industrie-Normen, Deutsche Einheitsverfahren)
- Technische Regelwerke (z. B. DWA)
- Unfallverhütungsvorschriften[1]
Die Stadtverwaltung Münster arbeitet darüber hinaus noch mit unterschiedlichen Geschäftsanweisungen und Dienstvereinbarungen, die unter anderem fachliche Regelungen und organisatorische Geschäftsprozesse beschreiben. Diese ermöglichen den Mitarbeitenden der gesamten Stadtverwaltung stetig auf dem neusten Stand zu sein. Dadurch wird dementsprechend auch ein gewisser Informationsfluss gewährleistet.
Im Zuge der Ergebnisse des Forschungsprojektes "RekoTi" ist es sinnvoll für das Amt für Mobilität und Tiefbau relevante Geschäftsanweisungen und Dienstvereinbarungen im Sinne einer erfolgreichen Implementierung im Arbeitsalltag zu überarbeiten.
Weiterführendes Wissen zu den rechtlich, administrativen Strukturen
Literaturverweise
- ↑ Stadt Münster (2019): Prozessanweisung K31 „Regelwerke“. S. 2, 4-5.