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Version vom 18. Januar 2024, 09:38 Uhr
Letzte Bearbeitung durch: AWachsmann
Am: 18.01.2024
Ressourceneffizienzansatz in
- Ausschreibung/Vergabe (administrativ)
- Ausführung (technisch)
Beschreibung
Im Jahr 2022 hat der Freistaat Bayern neue Vergaberichtlinien veröffentlicht (Richtlinien 2270.StB), nach denen in Bayern im „Bereich Straßenbau und .. Wasserwirtschaft“[1] künftig „bei der Wertung von Angeboten [neben dem Preis] .. vermehrt umweltbezogene Zuschlagskriterien berücksichtigt werden“[1] sollen.
Die künftig bei der Wertung von Angeboten zu berücksichtigenden Kriterien sind zum einen der Preis mit einer Wichtung von 60 - 70 % sowie der sogenannte Technische Wert mit einer Wichtung von 30 - 40 %. Dieser Technische Wert besteht aus einer projektspezifischen Auswahl an Unterkriterien, wobei für die ökologische Verbesserung des Asphaltstraßenbaus die Kriterien kurze Streckensperrungen (bei Einbeziehen von Umleitungsverkehr), Bauprozessmanagement im Asphaltstraßenbau und Nachhaltigkeit zu nennen sind. Der Begriff der Nachhaltigkeit wird hierbei über die Parameter Transportentfernungen, schadstoffarme Transporte und die Wiederverwendung von Asphaltgranulat beschrieben.[1]
Die Evaluation des Einsatzes dieser neuen Richtlinie ist dabei für Ende 2023 anvisiert[2].
Ort/Pilotanwendung
-
Jahr
ab 2022
Potenziale der Bauweise/des Vorgehens
- Energiebedarf
- Rohstoffverbrauch
- CO2-Emissionen
- Kosten
- Wasser
- Dauerhaftigkeit
- Geringe Verkehrsbeeinträchtigung
Einschränkungen/Hemmnisse der Bauweise/des Vorgehens
- begrenzte sinnvolle Anwendbarkeit
- eingeschränkte Trennbarkeit der Materialien
- geringe Individualität
Literaturverzeichnis
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Bayrisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Anschreiben Verbände - Richtlinie über nachhaltige Zuschlagskriterien, München, Mitteilung vom: 11.10.2022
- ↑ Beauftragter für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung (2023): Nachhaltigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigen, 03.05.2023, URL: https://www.buerokratieabbau-bayern.de/nachhaltigkeit-bei-der-vergabe-oeffentlicher-auftraege-beruecksichtigen/, Zugriff: 05.09.2023