Anweisung Straßeninformationsbank Segment Bauwerksdaten (ASB-ING): Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 2: Zeile 2:
  
 
Vorgabe einer Grundstruktur für digitale Erfassung und Verwaltung von Bauwerksinformationen durch tabellarische Gliederung nach [[Attribut (ASB-ING)|Attributen]] und möglichen Werten
 
Vorgabe einer Grundstruktur für digitale Erfassung und Verwaltung von Bauwerksinformationen durch tabellarische Gliederung nach [[Attribut (ASB-ING)|Attributen]] und möglichen Werten
 +
 +
 +
Die Anweisung Straßeninformationsbank Segment Bauwerksdaten (ASB-ING) eignet sich aufgrund ihrer Struktur besonders gut für die schematische Entwicklung der Formeln zur Abschätzung des anthropogenen Materiallagers der Brücken. Durch die kleinschrittige Untergliederung in Bauteile und Bauteilgruppen wird das Kozept der modular aufgebauten Massenermittlung der Brückenbauwerke unterstützt. Das Regelwerk stellt eine einheitliche Grundlage für die digitale Erfassung der relevanten Bauwerksinformationen dar und kann somit von allen Kommunen angewendet werden, auch wenn sie primär für Straßenbauverwaltungen des Bundes und der Länder gilt. Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist jedoch, dass sämtliche Daten gemäß der enthaltenen Definitionen erfasst werden.
  
 
'''Literaturangabe:'''
 
'''Literaturangabe:'''

Version vom 30. Januar 2024, 10:00 Uhr

RekoTi-relevante Inhalte:

Vorgabe einer Grundstruktur für digitale Erfassung und Verwaltung von Bauwerksinformationen durch tabellarische Gliederung nach Attributen und möglichen Werten


Die Anweisung Straßeninformationsbank Segment Bauwerksdaten (ASB-ING) eignet sich aufgrund ihrer Struktur besonders gut für die schematische Entwicklung der Formeln zur Abschätzung des anthropogenen Materiallagers der Brücken. Durch die kleinschrittige Untergliederung in Bauteile und Bauteilgruppen wird das Kozept der modular aufgebauten Massenermittlung der Brückenbauwerke unterstützt. Das Regelwerk stellt eine einheitliche Grundlage für die digitale Erfassung der relevanten Bauwerksinformationen dar und kann somit von allen Kommunen angewendet werden, auch wenn sie primär für Straßenbauverwaltungen des Bundes und der Länder gilt. Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist jedoch, dass sämtliche Daten gemäß der enthaltenen Definitionen erfasst werden.

Literaturangabe:

ASB-ING (2013): Anweisung Straßeninformationsbank Segment Bauwerksdaten, BMVBS - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.), Eigenverlag, Bonn, 2013