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Um die Ressource Wasser zu schonen und Überschwemmungen vorzubeugen, können versickerungsfähige Bauweisen eingesetzt werden. Informationen dazu gibt es im Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen (M VV 2013) der FGSV. Für eine entsprechende Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung der Bauleistung sollten Kommunen dies in ihren Planungsvorgaben als Möglichkeit aufführen. 
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''@Thomas: Gibt es hier ein best-practice Beispiel in unserer Sammlung?''
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'''Nachwachsendes / RC- Material nutzen'''
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Kommunen können in ihren Planungsvorgaben die Nutzung nachwachsender oder recycleter Baustoffe vorgeben bzw. als zulässige Möglichkeit nennen (z. B. RC-Schotter bis 100 M.-%, Asphaltgranulat in einer Asphaltdeckschicht von min. 20 M.-%). Der RC-Anteil kann auch als Vergabekriterium genutzt werden. Beispiele hierfür gibt es z.B. in Hamburg (analog einer eigenen ZTV) oder in der Schweiz.
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'''Transportemissionen beachten'''
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Die Treibhausgasemissionen verschiedener Bauweisen lassen sich aktuell noch nicht miteinander vergleichen, da nicht ausreichend Daten zur Verfügung stehen. Möglich ist jedoch die Berücksichtigung der Emissionen durch Transporte. Erfahrungen hierzu gibt es bereits in Hamburg, bei der HPA. Hier werden die Transportemissionen als Vergabekriterium berücksichtigt.
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'''Sortenreiner Rückbau & Lagerung'''
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Kommunen können in Ausschreibungen schichtenweises Fräsen sowie eine getrennte Lagerung der Materialien (z. B. nach Asphaltart) fordern, um die Wiederverwend-barkeit zu steigern. Das rückgewonnene Material sollte aus wirtschaftlichen Gründen im Besitz der Kommune bleiben (ggf. Jahresverträge für Lagerboxen). In den eigenen Planungsgrundsätzen kann zudem der Verzicht auf Armierungen und Fasern sowie auf Verbundbauweisen zur Gewährleistung der Trennbarkeit aufgenommen werden.
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'''Belohnungssystem für Bauzeiten'''
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Umfahrungsverkehr kann einen wesentlichen Einfluss auf die Treibhausgasbilanz einer Baumaßnahme haben. Kurze Bauzeiten würden somit die Ressourceneffizienz steigern. Kommunen können konkrete Vorgaben für die einzuhaltende Bauzeit machen und in der Ausschreibung der Bauleistung finanzielle Anreize schaffen. Unter verschiedenen Aspekten (z. B. Umleitungsverkehr, Arbeitsschutz (ASR), Arbeitszeiten, Rettungsein-sätze, CO₂-Emissionen) ist eine Vollsperrung zur Verkürzung der Bauzeit abzuwägen.
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Um mehr Ressourceneffizienz beim Straßenbau zu erreichen haben Kommunen folgende Möglichkeiten:
 
Um mehr Ressourceneffizienz beim Straßenbau zu erreichen haben Kommunen folgende Möglichkeiten:

Version vom 24. Mai 2024, 12:04 Uhr

Handlungsempfehlungen Verkehrsflächen

Leitfaden5 Ermittlung Ressourceneffizienzpotenziale


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Versickerungsfähige Bauweisen

Um die Ressource Wasser zu schonen und Überschwemmungen vorzubeugen, können versickerungsfähige Bauweisen eingesetzt werden. Informationen dazu gibt es im Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen (M VV 2013) der FGSV. Für eine entsprechende Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung der Bauleistung sollten Kommunen dies in ihren Planungsvorgaben als Möglichkeit aufführen.

@Thomas: Gibt es hier ein best-practice Beispiel in unserer Sammlung?


Nachwachsendes / RC- Material nutzen

Kommunen können in ihren Planungsvorgaben die Nutzung nachwachsender oder recycleter Baustoffe vorgeben bzw. als zulässige Möglichkeit nennen (z. B. RC-Schotter bis 100 M.-%, Asphaltgranulat in einer Asphaltdeckschicht von min. 20 M.-%). Der RC-Anteil kann auch als Vergabekriterium genutzt werden. Beispiele hierfür gibt es z.B. in Hamburg (analog einer eigenen ZTV) oder in der Schweiz.


Transportemissionen beachten

Die Treibhausgasemissionen verschiedener Bauweisen lassen sich aktuell noch nicht miteinander vergleichen, da nicht ausreichend Daten zur Verfügung stehen. Möglich ist jedoch die Berücksichtigung der Emissionen durch Transporte. Erfahrungen hierzu gibt es bereits in Hamburg, bei der HPA. Hier werden die Transportemissionen als Vergabekriterium berücksichtigt.


Sortenreiner Rückbau & Lagerung

Kommunen können in Ausschreibungen schichtenweises Fräsen sowie eine getrennte Lagerung der Materialien (z. B. nach Asphaltart) fordern, um die Wiederverwend-barkeit zu steigern. Das rückgewonnene Material sollte aus wirtschaftlichen Gründen im Besitz der Kommune bleiben (ggf. Jahresverträge für Lagerboxen). In den eigenen Planungsgrundsätzen kann zudem der Verzicht auf Armierungen und Fasern sowie auf Verbundbauweisen zur Gewährleistung der Trennbarkeit aufgenommen werden.


Belohnungssystem für Bauzeiten

Umfahrungsverkehr kann einen wesentlichen Einfluss auf die Treibhausgasbilanz einer Baumaßnahme haben. Kurze Bauzeiten würden somit die Ressourceneffizienz steigern. Kommunen können konkrete Vorgaben für die einzuhaltende Bauzeit machen und in der Ausschreibung der Bauleistung finanzielle Anreize schaffen. Unter verschiedenen Aspekten (z. B. Umleitungsverkehr, Arbeitsschutz (ASR), Arbeitszeiten, Rettungsein-sätze, CO₂-Emissionen) ist eine Vollsperrung zur Verkürzung der Bauzeit abzuwägen.



Um mehr Ressourceneffizienz beim Straßenbau zu erreichen haben Kommunen folgende Möglichkeiten: Sperrzeiten vorgeben Kommunen können für Bauvorhaben maximale Sperrzeiten (als Leistungsbeschreibung) vorgeben. Zusätzlich oder alternativ können Sie die angegebenen Sperrzeiten als Vergabekriterium berücksichtigen. Durch die reduzierten Sperrzeiten wird der Umfahrungsverkehr der Baumaßnahme und die Belastung anderer Verkehrsrouten minimiert. Ginge auch Anreizsetzung analog Brücken?

Nachwachsende Rohstoffe einsetzen Kommunen können beim Straßenbau gezielt nachwachsende Rohstoffe einsetzen. Entsprechende Erfahrungen gibt es z. B. in der Schweiz. Bsp einfügen. Die Prüfung der Anwendbarkeit muss bereits in der Planung erfolgen. Je nach Vorgehensweise können somit entsprechende Vorgaben in der Ausschreibung der Planungsleistung oder in einer internen Planungsvorgabe gemacht werden (wenn die Planungsaufgabe nicht vergeben wird).

RC-Material einsetzen Durch den Einsatz von RC-Material können natürliche Primärrohstoffe geschont werden. Im Straßenbau kann z.B. RC-Schotter in der Tragschicht oder Asphaltgranulat in der Deckschicht eingesetzt werden. Um den Einsatz von RC-Material umzusetzen können Kommunen folgende Schritte unternehmen: Aufnahme einer Bevorzugung von RC-Material in internen Planungsvorgaben. Dies würde in BW und NRW auch zu einer Umsetzung des §2a LKrWG beitragen. Bei der Darstellung von kommunalen Standardaufbauten sollte der Einsatz von RC-Material mit in den Beschriftungen dargestellt werden (z.B. RC-Schotter/Asphaltgranulat). Bei einer Vergabe der Planungsleistung sollte die generelle Bevorzugung von RC-Material in die Planungsvorgaben aufgenommen werden. Bei der Ausschreibung der Bauleistung kann ein Mindestanteil von RC-Material vorgeben werden (z. B. RC-Schotter bis 100%, Asphaltgranulat für die Deckschicht bis 20%.) Alternativ oder ergänzend kann der RC-Anteil als Vergabekriterium genutzt werden. Um diese Schritte zu vereinfachen, können die Texte aus dem Standardleistungskatalog (StLK) um eigene Ausschreibungstexte für erhöhten RC-Materialeinsatz in Deck- und Binderschicht (Sonderpositionen für Bauvorhaben außerhalb ZTV Asphalt) sowie Asphalttragschichten ergänzt werden. Beispiele hierfür gibt es z.B. in Hamburg (analog einer eigenen ZTV). Erhalt der Sortenreinheit der Baumaterialien

Für den Einsatz von RC-Material ist die Qualität d. h. u.a. die Sortenreinheit des Materials entscheidend. Um diese Sortenreinheit zu steigern und so die Wiedereinsetzbarkeit des Materials zu erhalten, können Kommunen folgende Maßnahmen ergreifen:

Ausschreibung von sortenreinem Fräsen als Teil der Leistungsbeschreibung inkl. getrennter (Größtkorn & Bindemittel, Schicht, Asphaltart) Lagerung und Wiedereinsatz des Materials Verzicht auf Armierungen/Fasern sowie halbstarre Bauweisen zur Steigerung der Trennbarkeit. Diese Grundsätze können ebenfalls in Planungsgrundsätzen festgehalten werden. Nutzung versickerungsfähiger Bauweisen Um die Ressource Wasser zu schonen und Überschwemmungen vorzubeugen, können versickerungsfähige Bauweisen eingesetzt werden. Erfahrungen hier gibt es in: Verweis auf FGSV zu versickerungsfähigen Flächen“Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen (M VV 2013). Kommunen sollten dies in ihren Planungsvorgaben als Möglichkeit aufführen. Umgesetzt werden kann es dann durch eine entsprechende Leistungsbeschreibung in der Bauleistung.

Berücksichtigung der Treibhausgasemissionen durch Transporte Die Treibhausgasemissionen verschiedener Bauweisen lassen sich aktuell leider nicht miteinander vergleichen, da nicht ausreichend Daten zur Verfügung stehen. Möglich ist jedoch die Berücksichtigung der Emissionen durch Transporte. Erfahrungen hierzu gibt es bereits in Hamburg/bei der HPA. Hier werden die Emissionen als Vergabekriterium berücksichtigt.

Vorgaben zur Dokumentation Daten und Informationen sind oft die Voraussetzung die Ressourceneffizienz eines Vorhabens zu steigern. Entsprechend können Kommunen auch Vorgaben zur internen und externen Dokumentation vorgeben. Denkbar wären z. B.: Als Teil der Bieterantwort in Ausschreibungen: Eine Beschreibung der Vorgehensweise während der Maßnahme, inkl. Angaben z. B. zu Teilsperrung/Vollsperrung (besonders bei Hauptverkehrsstraßen / stark befahrenen Straßen) und Vorgehensweise zur Materiallagerung Für langfristige Dokumentation: Ein Bauwerkspass inkl. Materialpass, der detaillierte Abgaben über das Bauwerk und alle verwendeten Materialien (inkl. Asphaltsorte) macht.