Betriebliche Straßenerhaltung - Zustandskontrolle: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Autoren:''' Nadine Fischert, Franziska Struck, Amina Wachsmann
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Bei der Zustandskontrolle handelt es sich um eine laufende Beobachtung und periodische Erfassung des Zustandes des Straßenkörpers, der Nebenanlagen und der angrenzenden Vegetation (siehe Tabelle 2). Laufende Straßenkontrollen werden zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit durchgeführt, die bauliche Unterhaltungsmaßnahmen auslösen. Die Zustandskontrollen können ergänzende Informationen für das Straßenerhaltungsmanagement liefern.
 
 
'''Stand:''' 30.01.2023
 
 
 
 
 
Bei der Zustandskontrolle handelt es sich um eine laufende Beobachtung und periodische Erfassung des Zustandes des Straßenkörpers, der Nebenanlagen und der angrenzenden Vegetation (siehe Tabelle 2). Laufende Straßenkontrollen werden zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit durchgeführt, die bauliche Unterhaltungsmaßnahmen auslösen. Die Zustandskontrollen können ergänzende Informationen für das Straßenerhaltungsmanagement liefern.  
 
  
 
'''Tabelle 2:''' Zustandskontrollen bei der Stadt Münster (eigene Darstellung)
 
'''Tabelle 2:''' Zustandskontrollen bei der Stadt Münster (eigene Darstellung)

Version vom 28. Mai 2024, 09:32 Uhr

Bei der Zustandskontrolle handelt es sich um eine laufende Beobachtung und periodische Erfassung des Zustandes des Straßenkörpers, der Nebenanlagen und der angrenzenden Vegetation (siehe Tabelle 2). Laufende Straßenkontrollen werden zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit durchgeführt, die bauliche Unterhaltungsmaßnahmen auslösen. Die Zustandskontrollen können ergänzende Informationen für das Straßenerhaltungsmanagement liefern.

Tabelle 2: Zustandskontrollen bei der Stadt Münster (eigene Darstellung)

Stufe der Zustandskontrolle Kontrollintervall Kontrollbereich
1 4 mal / Monat Innenstadtbereich, Fußgängerzonen
2 2 mal / Monat Verkehrsbedeutende Straßen
3 6 mal / Jahr Straßen innerhalb der übrigen Bebauung
4 4 mal / Jahr Freie Strecken, Wirtschaftswege
5 2 mal / Jahr Nicht ausgebaute Rad-, Feld- und Wirtschaftswege

Neben den laufenden Straßenkontrollen werden des Weiteren auch Aufgrabungen (z. B. Überwachung der Straßenaufbrüche), Sondernutzungen (z. B. Kran, Lagerplatz auf öffentlicher Verkehrsfläche für Hochbau-Baustellen, Kontrolle der Auflagenerfüllung), private Begrünung (z. B. von der angrenzenden privaten Begrünung freier Verkehrsraum, Kontrolle der Einhaltung.) sowie Verkehrszeichen (z. B. saubere und intakte Verkehrsschilder,  Kontrolle der Einhaltung.) durch das Amt für Mobilität und Tiefbau erfasst.[1]

Literaturverzeichnis

  1. Stadt Münster (2016): Erhaltungsmanagement Münster.