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− | | | + | |Unverzüglich zu ergreifende Maßnahmen |
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+ | * Ziel: wiederherstellen der Standsicherheit oder Verkehrssicherheit | ||
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| rowspan="7" |Bauwerkserhaltung | | rowspan="7" |Bauwerkserhaltung |
Version vom 25. Juni 2024, 12:55 Uhr
Begriffe | Beschreibung / Beispiele Brückenbau | |||
Sofortmaßnahmen | Unverzüglich zu ergreifende Maßnahmen
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Bauwerkserhaltung | Unterhaltung | Betriebliche Unterhaltung | Regelmäßige Pflege- und Wartungsarbeiten
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Bauliche Unterhaltung | Bauliche Maßnahmen geringen Umfangs wie Schadensbehebung an Geländern und Schutzeinrichtungen
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Instandsetzung | Bauliche Maßnahmen größeren Umfangs
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Modernisierung | Ertüchtigen | Verstärkung | Verbesserung der Tragfähigkeit durch bauliche Maßnahme; häufig in Kombination mit der Erneuerung oder Ergänzung des Bauwerks um ein oder mehrere Bauteile/Bauteilgruppen
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Teilerneuerung | Erneuerung einzelner oder mehrerer Bauteilgruppen (z. B. Überbau, Kappen, leistungsfähigere Schutzeinrichtungen)
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Erneuerung | ||||
Ersatzneubau | Ersatz eines vorhandenen durch ein neues Bauwerk ohne Kapazitätserweiterung allerdings unter Beachtung aktueller Anforderungen (z. B. Tragfähigkeit, Verkehrssicherheit)
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Um- und Ausbau | Bauliche Veränderung eines Bestandsbauwerks oder der Tragkonstruktion eines Bestandbauwerks
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Neubau | Es existiert(e) kein Vorgängerbauwerk
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Literaturverzeichnis
- ↑ BMVI - Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (2021). Richtlinien für die strategische Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Ingenieurbauwerken, RPE-ING (FGSV 48801)