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Version vom 23. Juli 2024, 08:40 Uhr
"Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.
Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Diese TRGS konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen."[1]
- ↑ Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (2006): TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte, Ausgabe Januar 2006, BArBl. Heft 1/2006 S. 41-55, Zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2024 S. 411-412 [Nr. 21] (vom 17.06.2024), URL: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-900, Letzter Abruf: 23.07.2024