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Version vom 12. September 2024, 12:13 Uhr
Im Leitfaden: 1.2.1 Rechtlich, administrative Strukturen
Zunächst benötigt der Betrieb und die Unterhaltung der Ingenieurbauwerke einen festgelegten Kontrollrhythmus. Die Prüfung der Ingenieurbauwerke richtet sich nach der DIN 1076. Die Überprüfung von Straßen einschließlich der Ausstattung erfolgt nach eigenen Erfahrungswerten. Allerdings muss eine mindestens vierteljährliche Überprüfung aller Baustraßen, die noch nicht an den Betrieb übergeben worden sind, überprüft werden. Zusätzlich werden noch sonstige / andere Bauwerke regelmäßig überprüft. Die Kontrollen und Prüfungen der Bauwerke erfolgt durch ein qualifiziertes Ingenieurbüro oder durch eigene qualifizierte Mitarbeitende der Stadt Münster. Im Bereich der Straßen erfolgt diese durch eigene Mitarbeitende. Die Baustraßen werden von der zugeteilten Bauleitung der Stadt Münster geprüft und dokumentiert. Sonstige / andere Bauwerke werden mit Hilfe der Bauwerksbesichtigung geprüft. Gemäß der DIN 1076 werden auch Sonderprüfungen / Sonderkontrollen nach außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Überflutungen) oder aufgrund von Einwirkung Dritter (z. B. Verkehrsunfälle) durchgeführt. Die Festlegung der durchzuführenden Maßnahmen erfolgt mit Hilfe der Prüfergebnisse. Regelmäßige Unterhaltungsarbeiten (z. B. Reinigung und Grünpflege) werden geplant und optimiert. Die Abwicklung der Sanierungsmaßnahmen erfolgt gemäß entsprechender Prozessanweisungen.[1]
Literaturverzeichnis
- ↑ Stadt Münster (2019): Prozessanweisung K11 „Betrieb und Unterhaltung von Straßen und Ingenieurbauwerken“. S. 3-5.