Letzte Bearbeitung durch: LTammen
Am: 14.02.2024
Im Leitfaden: 3.5 Beispielsammlung
Ressourceneffizienzansatz in
- Ausschreibung/Vergabe (administrativ)
- Ausführung (technisch)
Beschreibung
Mit dem Ziel, die Möglichkeit von hohen Wiederverwendungsraten im Asphaltdeckschichtbereich darzulegen, wurde im Rahmen eines Pilotprojektes im Jahr 2011 in Dortmund auf einer Hauptverkehrsstraße (Länge 1,3 Kilometer, Bk10) eine Asphaltbetondeckschicht mit 90 % Asphaltgranulat unter Zugabe eines Additivs hergestellt. Die hierbei gemachten Erfahrungen führten dazu, dass „das Tiefbauamt der Stadt Dortmund einen Wertungsvorteil für den Einsatz von Ausbauasphalt“ [1] einführte. „Dabei wird der Wertungsvorteil [von 10 %] auf eine Asphaltposition vergeben, wenn der Wiederverwendungsanteil das standardmäßige Maß [um 20 %] überschreitet.“ [1] Die Wiederverwendungsanteile sind „bei Abgabe des Angebots in einem Formblatt verbindlich anzugeben“ [1], wobei die nachfolgend dargestellten Standard-Wiederverwendungsanteile der Stadt Dortmund zum erreichen eines Wertungsvorteils, welcher jedoch auch interpoliert wird, entsprechend zu überschreiten sind bzw. waren.
Wiederverwendungsanteil [M.-%] | |||
vor 2012 | 2012 - 2015 | 2016-2018 | |
Asphaltdeckschicht | 00,0 | 10,2 | 17,3 |
Asphaltbinderschicht | 20,0 | 28,1 | 30,0 |
Asphalttragschicht | 30,0 | 40,0 | 46,7 |
Der über die Jahre hinweg festzustellende steigende Standard-Wiederverwendungsanteil zeigt dabei deutlich auf, dass der Wertungsvorteil „ein funktionierendes Instrument zur Förderung der Wiederverwendung ist“ [1], wobei bei solch hohen Wiederverwendungsanteilen insbesondere erhöhte Anforderungen an das Asphaltgranulat hinsichtlich der Sortenreinheit durch schichtenweises Fräsen und ein entsprechenden Asphaltgranulatmanagement zu stellen sind, um die geforderten Materialeigenschaften einhalten zu können.
Ort/Pilotanwendung
Martener Hellweg, Dortmund
Jahr
2011
Potenziale der Bauweise/des Vorgehens
- Energiebedarf
- Rohstoffverbrauch
- CO2-Emissionen
- Kosten
- Wasser
- Dauerhaftigkeit
- Geringe Verkehrsbeeinträchtigung
Einschränkungen/Hemmnisse der Bauweise/des Vorgehens
- begrenzte sinnvolle Anwendbarkeit
- eingeschränkte Trennbarkeit der Materialien
- geringe Individualität