Version vom 25. Januar 2024, 08:28 Uhr von AWachsmann (Diskussion | Beiträge)
Unter dem Begriff Infrastruktur wird die "Grundausstattung einer Volkswirtschaft (eines Landes, einer Region) mit Einrichtungen, die zum volkswirtschaftlichen Kapitalstock gerechnet werden können, die aber für die private Wirtschaftstätigkeit den Charakter von Vorleistungen haben"[1] verstanden. "Klassische Beispiele sind Verkehrsnetze (Straßen, Schienen- und Wasserwege) sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Energie, Wasser, Kommunikationsnetze), ohne deren Existenz eine privatwirtschaftliche Güterproduktion oder Leistungserstellung nicht oder zumindest nur mit geringerer Effizienz möglich wäre (wirtschaftsnahe Infrastruktur)."[1]
In RekoTi betrachtete Infrastrukturanlagen:
- Brücken
- Kanalisation
- Verkehrsflächen
Literaturverzeichnis
- ↑ 1,0 1,1 Springer Gabler Verlag (Hrsg.) (2018): Gabler Wirtschaftslexikon. Stichwort: Infrastruktur. https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/infrastruktur-39955/version-263351, abgerufen am 25.01.2024