Technische Regeln für Gefahrstoffe: Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)

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„Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.

Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.“[1]

  1. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (2006): TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte, Ausgabe Januar 2006, BArBl. Heft 1/2006 S. 41-55, Zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2024 S. 411-412 [Nr. 21] (vom 17.06.2024), URL: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-900, Letzter Abruf: 23.07.2024