Begriffsbestimmungen des Brückenbaus

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Begriffssystematik des Brückenbaus nach [1]
Begriffe Beschreibung / Beispiele Brückenbau
Sofortmaßnahmen Unverzüglich zu ergreifende Maßnahmen
  • Ziel: wiederherstellen der Standsicherheit oder Verkehrssicherheit
Bauwerkserhaltung Unterhaltung Betriebliche Unterhaltung Regelmäßige Pflege- und Wartungsarbeiten
  • Ziel: wahren der Verkehrssicherheit und Funktion; erreichen der regulären Nutzungsdauern
  • keine Erhöhung des Anlagevermögens
Bauliche Unterhaltung Bauliche Maßnahmen geringen Umfangs wie Schadensbehebung an Geländern und Schutzeinrichtungen
  • Ziel: wahren der Verkehrssicherheit und Funktion; erreichen der regulären Nutzungsdauern;
  • keine Erhöhung des Gebrauchswertes oder des Anlagevermögens
Instandsetzung Bauliche Maßnahmen größeren Umfangs
  • Ziel: Wiederherstellung des planmäßigen Bauwerkszustands
  • keine Erhöhung des Gebrauchswerts oder des Anlagevermögens
Modernisierung Ertüchtigen Verstärkung Verbesserung der Tragfähigkeit durch bauliche Maßnahme; häufig in Kombination mit der Erneuerung oder Ergänzung des Bauwerks um ein oder mehrere Bauteile/Bauteilgruppen
  • Erhöhung des Anlagevermögens
Teilerneuerung Erneuerung einzelner oder mehrerer Bauteilgruppen (z. B. Überbau, Kappen, leistungsfähigere Schutzeinrichtungen)
  • Erhöhung des Gebrauchswerts und des Anlagevermögens
Erneuerung
Ersatzneubau Ersatz eines vorhandenen durch ein neues Bauwerk ohne Kapazitätserweiterung allerdings unter Beachtung aktueller Anforderungen (z. B. Tragfähigkeit, Verkehrssicherheit)
  • Erhöhung des Gebrauchswerts und des Anlagevermögens
Um- und Ausbau Bauliche Veränderung eines Bestandsbauwerks oder der Tragkonstruktion eines Bestandbauwerks
  • Ziel: Leistungsfähigkeitserhöhung in Bezug auf die geometrischen Hauptabmessungen
  • Erhöhung des Anlagevermögens
Neubau Es existiert(e) kein Vorgängerbauwerk
  • Erhöhung des Anlagevermögens

Literaturverzeichnis

  1. BMVI - Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (2021). Richtlinien für die strategische Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Ingenieurbauwerken, RPE-ING (FGSV 48801)