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Zusammenfassung
Die Stadt Münster muss Regelwerke einhalten, darunter ist die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Auflagen, aber auch die freiwillig gesetzten internen Ziele und Rahmenbedingungen zu verstehen.
Regelwerke stellen einen Sammelbegriff für alle Arten von externen und stadtinternen Vorschriften und verbindlichen Standards dar. Dazu gehören:
- Bundes- und Landesgesetze und Verordnungen
- Verwaltungsvorschriften
- Richtlinien und technische Vorschriften (z. B. Vergaberichtlinien, HOAI)
- Technische Normen (z.B. Deutsche Industrie-Normen, Deutsche Einheitsverfahren)
- Technische Regelwerke (z. B. DWA)
- Unfallverhütungsvorschriften
Alle Mitarbeitenden der Stadt Münster sind mitverantwortlich, die jeweils aktuellste Fassung der Regelwerke anzuwenden. Über die Prozessführung erfolgt eine ständige „Spiegelung“ der Handlungsweisen an den rechtlichen Vorgaben. Die Anweisungs-, Informations- und Kommunikationswege (also der Dienstweg) orientieren sich grundsätzlich an der durch die Aufbauorganisation festgelegten Hierarchie. Hierdurch erfolgt eine Beteiligung mehrerer Mitarbeitender (mindestens vier Augen-Prinzip) an bestimmten Arbeitsvorgängen und stellt somit eine Mitprüfung sicher, welche durch die Mitzeichnung dokumentiert wird.
Die Stadtverwaltung Münster arbeitet mit unterschiedlichen Geschäftsanweisungen und Dienstvereinbarungen, die unter anderem fachliche Regelungen und organisatorische Geschäftsprozesse beschreiben. Diese ermöglichen den Mitarbeitenden der gesamten Stadtverwaltung stetig auf dem neusten Stand zu sein. Dadurch wird dementsprechend auch ein gewisser Informationsfluss gewährleistet.
Im Zuge der Ergebnisse des Forschungsprojektes "RekoTi" ist es sinnvoll für das Amt für Mobilität und Tiefbau relevante Geschäftsanweisungen und Dienstvereinbarungen im Sinne einer erfolgreichen Implementierung im Arbeitsalltag zu überarbeiten.