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Im Leitfaden: 1.2.1 Rechtlich, administrative Strukturen
Für die Infrastrukturanlagen im Konstruktivem Ingenieursbau bzw. für die Brücken ist vor allem der Betrieb und die Unterhaltung, die Überwachung sowie die Prüfung und die anschließende Zustandsbewertung von Bedeutung.