Klimaschutzgesetz (KSG)

Im Leitfaden: 1.2.1 Rechtlich, administrative Strukturen


Deutschland plant bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden und geht damit über die EU-Vorgaben hinaus. Umgesetzt werden soll das mit dem Klimaschutzgesetz. Darin festgelegt ist eine Minderung des Treibhausgasausstoßes im Jahr 2030 um 65 % beziehungsweise im Jahr 2040 um 88 % gegenüber 1990. Gebäude sind hierbei einer der relevanten Sektoren, deren Emissionen jährlich überwacht werden. [1]


Literaturverzeichnis

  1. Klimaschutzgesetz