Mantelverordnung

Im Leitfaden: 1.2.1 Rechtlich, administrative Strukturen

Die Mantelverordnung, der der Bundesrat in seiner 1006. Sitzung am 25. Juni 2021 zugestimmt hat und die im August 2023 in Kraft getreten ist, besteht aus mehreren Teilen mit den folgenden fünf Artikeln:

  1. Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
  2. Bundes-Bodenschutz- und Altlasten-Verordnung (BBodSchV)
  3. Änderungen der Deponieverordnung
  4. Änderungen der Gewerbeordnung
  5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Die Mantelverordnung ermöglicht den Erlass einer Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke. Außerdem werden die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) neu gefasst, die Deponieverordnung (DepV) und die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) geändert.[1]

Literaturverzeichnis

  1. Mantelverordnung