Begriffsbestimmungen des Brückenbaus

Begriffe Beschreibung / Beispiele Brückenbau
Sofortmaßnahmen
Bauwerkserhaltung Unterhaltung Betriebliche Unterhaltung Regelmäßige Pflege- und Wartungsarbeiten

--> Ziel: wahren der Verkehrssicherheit und Funktion; erreichen der regulären Nutzungsdauern

-> keine Erhöhung des Anlagevermögens

Bauliche Unterhaltung Bauliche Maßnahmen geringen Umfangs wie Schadensbehebung an Geländern und Schutzeinrichtungen

-> Ziel: wahren der Verkehrssicherheit und Funktion; erreichen der regulären Nutzungsdauern;

-> keine Erhöhung des Gebrauchswertes oder des Anlagevermögens

Instandsetzung Bauliche Maßnahmen größeren Umfangs

-> Ziel: Wiederherstellung des planmäßigen Bauwerkszustands

-> keine Erhöhung des Gebrauchswerts oder des Anlagevermögens

Modernisierung Ertüchtigen Verstärkung Verbesserung der Tragfähigkeit durch bauliche Maßnahme; häufig in Kombination mit der Erneuerung oder Ergänzung des Bauwerks um ein oder mehrere Bauteile/Bauteilgruppen

-> Erhöhung des Anlagevermögens

Teilerneuerung Erneuerung einzelner oder mehrerer Bauteilgruppen (z. B. Überbau, Kappen, leistungsfähigere Schutzeinrichtungen)

-> Erhöhung des Gebrauchswerts und des Anlagevermögens

Erneuerung
Ersatzneubau Ersatz eines vorhandenen durch ein neues Bauwerk ohne Kapazitätserweiterung allerdings unter Beachtung aktueller Anforderungen (z. B. Tragfähigkeit, Verkehrssicherheit)

-> Erhöhung des Gebrauchswerts und des Anlagevermögens

Um- und Ausbau Bauliche Veränderung eines Bestandsbauwerks oder der Tragkonstruktion eines Bestandbauwerks

-> Ziel: Leistungsfähigkeitserhöhung in Bezug auf die geometrischen Hauptabmessungen

-> Erhöhung des Anlagevermögens

Neubau Es existiert(e) kein Vorgängerbauwerk

-> Erhöhung des Anlagevermögens

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