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Im Leitfaden: 1.2.1 Rechtlich, administrative Strukturen
Für die Infrastrukturanlagen im Konstruktivem Ingenieursbau bzw. für die Brücken ist vor allem der Betrieb und die Unterhaltung, die Überwachung sowie die Prüfung und die anschließende Zustandsbewertung von Bedeutung. Dazu bedarf es einen festgelegten Kontrollrhythmus. Die Prüfung der Ingenieurbauwerke richtet sich nach der DIN 1076.