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Im Leitfaden: 1.2.1 Rechtlich, administrative Strukturen
Für die Infrastrukturanlagen im Bereich der Verkehrswege sind vor allem der Betrieb und die Unterhaltung, das Straßenerhaltungsmanagement, die Maßnahmenplanung, die Verkehrssicherungspflicht und die Koordinierte Erhaltungsplanung von Bedeutung.