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Die Selbstüberwachungsverordnung-kommunal Nordrhein-Westfalen (SüwV-kom) ist eine Verordnung über die Art und die Häufigkeit der Selbstüberwachung von kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen und -einleitungen. Dabei regelt sie u.a. die Zustands- und Funktionskontrollen der Abwasserbehandlungsanlage, die Ermittlung von Betriebskenndaten, die Selbstüberwachung der Abwassereinleitung sowie der Probenentnahme und der anschließenden Auswertung. [1]
Literaturverzeichnis
- ↑ Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2024): Verordnung über Art und Häufigkeit der Selbstüberwachung von kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen und -einleitungen (Selbstüberwachungsverordnung kommunal - SüwV-kom). Online unter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000096, letzter Zugriff 12.09.2024.