Version vom 15. Januar 2024, 09:34 Uhr von PHanswillemenke (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Recyclingfähigkeit beschreibt die Fähigkeit eines Stoffes recycelt zu werden, bzw. die Kompatibilität mit Recyclingverfahren. Sie ist abhängig von z.B.…“)
Die Recyclingfähigkeit beschreibt die Fähigkeit eines Stoffes recycelt zu werden, bzw. die Kompatibilität mit Recyclingverfahren. Sie ist abhängig von z.B. dem gewählten Rückbauverfahren, der Lösbarkeit aus der Primärkonstruktion, der stofflichen Trennbarkeit, der sortenreinen Trennung auf der Baustelle und während der Aufbereitung, den Resteigenschaften, der Restnutzungsdauer, der Anpassungsfähigkeit an sekundäre Gebrauchseigenschaftsanforderungen oder dem Schadstoffgehalt.