Mantelverordnung

Die Mantelverordnung, welche in der 1006. Sitzung des Bundesrates am 25. Juni 2021 zugestimmt wurde und im August 2023 in Kraft getreten ist.

Die Mantelverordnung umfasst mehrere Teile, welche die folgenden fünf Artikel beinhaltet:

  1. Verordnung über die Anforderungen an den Einbau mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken (Ersatzbaustoffverordnung – ErsatzbaustoffV)
  2. Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
  3. Änderungen in der Deponieverordnung
  4. Änderungen der Gewerbeverordnung
  5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Durch die Mantelverordnung ist eine Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken möglich. Außerdem wird durch sie die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) neu gefasst, die Deponieverordnung (DepV) sowie die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) geändert.[1]

Literaturverzeichnis

  1. Quelle