Infrastrukturanlagen

Version vom 30. Juli 2024, 10:53 Uhr von NFischert (Diskussion | Beiträge) (Die Kategorien wurden geändert.)

Unter dem Begriff Infrastruktur wird die "Grundausstattung einer Volkswirtschaft (eines Landes, einer Region) mit Einrichtungen, die zum volkswirtschaftlichen Kapitalstock gerechnet werden können, die aber für die private Wirtschaftstätigkeit den Charakter von Vorleistungen haben"[1] verstanden. "Klassische Beispiele sind Verkehrsnetze (Straßen, Schienen- und Wasserwege) sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Energie, Wasser, Kommunikationsnetze), ohne deren Existenz eine privatwirtschaftliche Güterproduktion oder Leistungserstellung nicht oder zumindest nur mit geringerer Effizienz möglich wäre (wirtschaftsnahe Infrastruktur)."[1]

In RekoTi betrachtete Infrastrukturanlagen:

  • Brücken
  • Kanalisation
  • Verkehrsflächen

Literaturverzeichnis

  1. 1,0 1,1 Springer Gabler Verlag (Hrsg.) (2018): Gabler Wirtschaftslexikon. Stichwort: Infrastruktur. https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/infrastruktur-39955/version-263351, abgerufen am 25.01.2024