Temperaturabgesenkter Asphalt (TA-Asphalt)

Ergänzung zum Leitfaden: 3.5 Beispielsammlung

Ressourceneffizienzansatz in

   Ausschreibung/Vergabe (administrativ)

   Ausführung (technisch)

Beschreibung

Walzasphalt wird aktuell mit Temperaturen zwischen 140 °C und 190 °C hergestellt bzw. eingebaut. Für Gussasphalt, welcher bereits seit 2008 nur noch temperaturabgesenkt eingebaut werden darf, wird in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB 07/13) für die Herstellung bzw. den Einbau eine Temperaturspanne zwischen 200 °C und 230 °C vorgegeben. [1][2] Zur Herstellung des Asphaltmischgutes werden hohe Energiemengen benötigt. Zudem werden bei der Asphaltherstellung und Verarbeitung durch Heißverarbeitung von Bitumen Dämpfe und Aerosole freigesetzt. Diesen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Asphaltmischanlagen und insbesondere in Asphaltkolonnen auf den Baustellen ausgesetzt. Durch die Absenkung der Herstell- und Verarbeitungstemperatur wird daher neben der Reduzierung von Dämpfen und Aerosolen auch die Reduzierung von CO2-Emissionen (Energieeinsparung) verfolgt.


Im Rahmen des Merkblattes für Temperaturabsenkung von Asphalt (M TA) werden für Walzasphalte Temperaturen bei der Herstellung bzw. dem Einbau zwischen 120 °C und 170 °C für Asphaltmischgüter mit gebrauchsfertigen viskositätsveränderten Bitumen angeben. Dabei wird eine Temperaturabsenkung von mindestens 20 K angestrebt.[2] [3]


Da mit der Temperaturabsenkung des Asphaltmischgutes eine Erhöhung der Viskosität des Bitumens verbunden ist, müssen temperaturabgesenkte Asphalte gebrauchsfertige viskositätsveränderte Bitumen bzw. viskositätsverändernde Zusätze (Additive) enthalten, um eine Verdichtung bei den verringerten Einbautemperaturen zu ermöglichen. Unterschieden wird hierbei zwischen gebrauchsfertigen, viskositätsveränderten Bitumen und viskositätsverndernden organischen bzw. mineralischen Zusätzen.[3] Zudem gewinnt der Einsatz von Schaumbitumen sowie der Einsatz von chemischen bzw. oberflächenaktiven Additiven an Bedeutung.


Im Rahmen von Erprobungsstrecken an Bundesfernstraßen, welche entsprechend dem Allgmeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 09/2021 (ARS 09/2021) hergestellt und begleitet werden, werden temperaturabgesenkte Asphalte aktuell erprobt.[4]


Die Potenziale beim Einsatz von temperaturabgesenktem Asphalt liegen dabei in der Reduzierung des Energiebedarfes bei der Produktion an der Asphaltmischanlage und der damit einhergehenden Reduzierungvon CO2-Emissionen. Zudem wird hiermit ein Beitrag zum Arbeitsschutz geleistet.


In den zukünftigen TL Asphalt-StB und ZTV Asphalt-StB, die voraussichtlich 2025 eingeführt werden, werden nur noch temperaturabgesenkte Asphalte behandelt.

Ort/Pilotanwendung

Jahr

Potenziale der Bauweise/des Vorgehens

   Energiebedarf

   Rohstoffverbrauch

   CO2-Emissionen

   Kosten

   Wasser

   Dauerhaftigkeit

   Geringe Verkehrsbeeinträchtigung

Einschränkungen/Hemmnisse der Bauweise/des Vorgehens

   Begrenzte sinnvolle Anwendbarkeit

   Eingeschränkte Trennbarkeit der Materialien

   Geringe Individualität

Literaturverzeichnis

  1. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (2013): Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB 07/13)
  2. 2,0 2,1 Deutscher Asphaltverband (DAV) e. V. (Hrsg.) (2009): Temperaturabgesenkte Asphalte - Ratschläge aus der Praxis für die Praxis (DAV); URL: https://www.asphalt.de/fileadmin/user_upload/downloads/dav/temperaturabgesenkte_asphalte.pdf; Letzter Abruf: 13.03.2024
  3. 3,0 3,1 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (2021): Merkblatt für Temperaturabgsenkung von Asphalt (M TA)
  4. Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (2021): Allgmeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 09/2021 (ARS 09/2021) „Durchführung von Erprobungsstrecken bei Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen zum Einsatz von temperaturabgesenktem Walzasphalt in Verbindung mit Absaugeinrichtungen am Straßenfertiger“; URL: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/StB/ars-aktuell/allgemeines-rundschreiben-strassenbau-2021-09.pdf; Letzter Abruf: 13.03.2024