Ausschreibung von Asphaltgranulat in Asphaltdeckschichten aus Splittmastixasphalt (SMA)

Ergänzung zum Leitfaden: 3.5 Beispielsammlung

Ressourceneffizienzansatz in

   Ausschreibung/Vergabe (administrativ)

   Ausführung (technisch)

Beschreibung

Nach den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB 07/13) darf Asphaltgranulat in Asphaltdeckschichten aus Splittmastixasphalt nicht verwendet werden. In besonderen Fällen ist der Einsatz von Asphaltgranulat in einer Asphaltdeckschicht aus Splittmastixasphalt dennoch möglich, wenn dies in der Leistungsbeschreibung explizit aufgenommen wird.[1] Diese Öffnungsklausel wird bei Ausschreibungen jedoch selten genutzt, wodurch der entsprechende Splittmastixasphalt i. d. R. aus Primärrohstoffen hergestellt wird.[2]


Bundesländer, wie z. B. die Freie und Hansestadt Hamburg oder das Land Schleswig-Holstein, haben hierzu eigene Regelungen getroffen. Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Straßenbauarbeiten in Hamburg (ZTV/St-Hmb.09) lassen beispielsweise grundsätzlich bis zu 30 M.-% Asphaltgranulat aus Splittmastixasphalt und Offenporigem Asphalt in Asphaltdeckschichten aus Splittmastixasphalt zu.[2] [3]


Durch die Wiederverwendung von Asphaltgranulat aus Asphaltdeckschichten mit offenporigem Asphalt bzw. Splittmastixasphalt in Asphaltdeckschichten aus Splittmastixasphalt kann eine hochwertige Wiederverwendung gewährleistet werden. Die Potentiale liegen dabei in der Reduzierung des Primärrohstoffbedarfs bezüglich der Gesteinskörnungen sowie dem Bedarf an Frischbitumen.

Ort/Pilotanwendung

Jahr

Potenziale der Bauweise/des Vorgehens

   Energiebedarf

   Rohstoffverbrauch

   CO2-Emissionen

   Kosten

   Wasser

   Dauerhaftigkeit

   Geringe Verkehrsbeeinträchtigung

Einschränkungen/Hemmnisse der Bauweise/des Vorgehens

   Begrenzte sinnvolle Anwendbarkeit

   Eingeschränkte Trennbarkeit der Materialien

   Geringe Individualität

Literaturverzeichnis

  1. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (2013): Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB 07/13); S. 31
  2. 2,0 2,1 Deutscher Asphaltverband (DAV) e. V. (2023): Leitfaden - Splittmastixasphalt 2023; S. 19; URL: https://www.asphalt.de/fileadmin/user_upload/downloads/DAV-Broschüren/Splittmastixasphalt_2023.pdf; Letzter Abruf: 13.03.2024
  3. Behörde für Verkehr und Mobilität - Hamburg (2009): Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Straßenbauarbeiten in Hamburg - Ausgabe 2009 (ZTV/St-Hmb.09); Blatt 6 - 4; URL: https://www.hamburg.de/bvm/start-ztv-st-hmb/; Letzter Abruf: 13.03.2024


Autor*innen: Hendrik Ebbers, Thomas Schönauer, Hans-Hermann Weßelborg

Stand: September 2024