Im Leitfaden: 1.2.1 Rechtlich, administrative Strukturen
Hier richtet sich die Stadt Münster an die Verordnung der SüwV-kom. Das heißt, es werden täglich Kontrollen und weitere Überwachungsmaßnahmen durchgeführt. Unter weitere Überwachungsmaßnahmen versteht die Stadt Münster den Mindestumfang der Selbstüberwachung hinausgehende Überwachungsmaßnahmen, die der umweltgerechten und sicheren Betriebsführung der Abwasserreinigungsanlage dienen und eine Beurteilung des Betriebszustandes der Anlage ermöglichen. Es wird demnach geprüft, ob eventuelle Abweichungen vom Normalbetrieb vorliegen. Dafür muss die Anlagenbetriebsführung kontinuierlich auf dem aktuellsten Stand gehalten werden. Die Betriebsüberwachung muss mit Hilfe vom qualifiziertem Fachpersonal detailliert durchgeführt und dokumentiert werden. Das bedeutet, dass die Stadt Münster ihr Personal regelmäßig in Form von Mitarbeitergesprächen über die eindeutige Aufgabenbeschreibung und die Prozesssteuerung einweisen muss. Im Gegenzug müssen diese regelmäßig aktualisiert werden.[1]
Literaturverzeichnis
- ↑ Stadt Münster (2019): Prozessanweisung K16 „Betrieb und Überwachung von Abwasseranlagen“. S. 3-7.