Betrieb und Unterhaltung des Kanalnetzes

Im Leitfaden: 1.2.1 Rechtlich, administrative Strukturen


Der Betrieb und die Unterhaltung des Kanalnetzes richten sich nach der SüwVO-Abwasser, welche sich mit der Bedienung der Anlage, der Festlegung von Betriebsanweisungen, der In- und Außerbetriebnahmen von Anlagen bzw. Anlagenkomponenten, der Betriebsüberwachung, der Instandhaltung / -setzung, dem Vorgehen bei Betriebsstörungen sowie der Reinigung und der Wartung befasst. Dazu gehören unter anderem die Funktionsüberprüfung und die Inspektion. Mit Hilfe des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) und des Haushaltsplanes der Stadt Münster wird die generelle Einsatzplanung zur Unterhaltung des Kanalnetzes aufgestellt. Das bedeutet, dass hier eindeutige Zuständigkeiten zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen, Voraussetzungen zur Erfüllung dieser Maßnahmen, ausreichend Personal sowie Kontrollen und Analysen der Instandhaltungsmaßnahmen festgelegt werden. Darüber hinaus wird ein Einsatz- und Reinigungsplan aufgestellt. Darin sind die regelmäßige Reinigung und die Funktionsüberprüfung enthalten. Mittels Fernsehuntersuchungen und Begehungen wird der Zustand des Kanalnetzes regelmäßig überwacht und erfasst. Die Dokumentation erfolgt in Münster über die Plattform novaKANDIS. Diese Datenbank muss kontinuierlich gepflegt und fortgeschrieben werden. Insgesamt erfolgen die Unterhaltung, die Inspektion und die Instandsetzung nach festgelegten Intervallen (siehe untenstehende Abbildung).[1]

Regelmäßige Kontrollmaßnahmen im Kanalnetz der Stadt Münster (Stadt Münster (2017): Prozessanweisung K14 „Betrieb und Unterhaltung des Kanalnetzes“. S. 5.)

Aufgrund der Zustandserfassung können kleinere punktuelle Reparaturen in Form von kleinen Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden. Größere Maßnahmen in Form von erforderlichen Sanierungsarbeiten und Instandsetzungsmaßnahmen werden ebenfalls auf dieser Grundlage festgelegt und verteilt. Außerdem müssen Fehleinleitungen (z. B. Wenn Regenwasser in den Schmutzwasserkanal gelangt und die  Kläranlage belastet oder wenn Schmutzwasser über den Regenwasserkanal ungeklärt in ein Gewässer fließt) im Rahmen der Unterhaltung mittels der Zustandserfassung festgestellt werden. Des Weiteren können auch Unterhaltungsarbeiten an Regenrückhaltebecken, Mulden / Rigolen und offenen Ableitern stattfinden. Zusammenfassend werden die Daten ausgewertet und im SüwVO-Abwasser-Bericht festgehalten.[2]

Literaturverzeichnis

  1. Stadt Münster (2017): Prozessanweisung K14 „Betrieb und Unterhaltung des Kanalnetzes“. S. 2-5.
  2. Stadt Münster (2017): Prozessanweisung K14 „Betrieb und Unterhaltung des Kanalnetzes“. S. 6-8.